Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rundfunkbeitrag ist längst nicht mehr nur eine Pflichtabgabe, er ist Symbol staatlicher Bevormundung. Jeder Haushalt muss zahlen – ob er das einseitige Programm nutzt, mag oder überhaupt empfangen will.
Wer seine Bürger zur Zahlung von 220,32 Euro Rundfunkbeitrag zwingt, muss diesen Betrag wenigstens beim Existenzminimum berücksichtigen. Denn der Staat selbst erklärt Medienzugang zum Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe und befreit deshalb Bürgergeldempfänger auf Antrag von der Zahlung.
2024 flossen allein über den Rundfunkbeitrag 8,7 Milliarden Euro in die Kassen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit Werbung und sonstigen Einnahmen waren es sogar 10,4 Milliarden Euro. Dieses Geld finanziert nicht nur Fernsehprogramme, sondern auch einen aufgeblähten Verwaltungsapparat und Spitzengehälter, deren Ruhestandsbezüge von 8 400 bis 18 300 Euro monatlich aus den Taschen der Bürger stammen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag rechtlich nur Bestand hat, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender die festgelegte Meinungs- und Programmvielfalt erfüllen.
Aktuell entsteht jedoch der Eindruck, dass nicht mehr neutral informiert, sondern politisch beeinflusst und erzogen wird. In Talkshows dominieren stets dieselben Gesichter mit denselben Ansichten. Positionen, die von dieser Linie abweichen – vor allem solche von der AfD –, bleiben konsequent außen vor. Wer das kritisiert, wird deshalb nicht eingeladen und als undemokratisch verunglimpft – welche Anmaßung!
Der Rundfunkbeitrag ist somit keine Abgabe für Meinungsvielfalt, sondern eine Zwangsabgabe für ein System, das unliebsame Ansichten ausgrenzt.
Die Ostdeutschen müssen sich als „zu doof […] für die Demokratie“ beschimpfen lassen, wenn sie nicht so wählen, wie die Moderatoren des öffentlich-rechtlichen Rundfunks es sich wünschen.
Um es noch mal bewusst zu machen: Dieser öffentlich finanzierte Staatszirkus kostet den Bürger 10,4 Milliarden Euro jedes Jahr.
Wer Einkommensteuer zahlt, muss den Betrag zusätzlich aus bereits versteuertem Einkommen leisten. 220,32 Euro Beitrag im Jahr sind für viele Bürger eine spürbare Belastung! Das fällt Ihnen wahrscheinlich nicht auf, wenn Sie Ihre Gehälter bekommen.
Wir fordern die steuerliche Abzugsfähigkeit des Rundfunkbeitrags, eine entsprechende Anpassung des Einkommensteuerrechts. Diese Forderung der steuerlichen Berücksichtigung wird ebenfalls vom Bund der Steuerzahler seit Jahren erhoben. Unser Ziel ist und bleibt jedoch die gänzliche Abschaffung des Rundfunkbeitrags.
Bis dahin sollen die Beitragszahler, die für, wie viele meinen, diesen Käse zahlen sollen, zumindest steuerlich entlastet werden.
In Sachsen-Anhalt haben die Bürger bei der kommenden Landtagswahl die Möglichkeit, ein klares Zeichen zu setzen –