Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine herausragende Bedeutung
für die Menschen und für unser Land. Er liefert qualitätsgesicherte Inhalte zu Bildung, zu Kultur.
Er informiert rund um Politik und das gesellschaftliche Leben. Er bietet ein breites Unterhaltungs- und Sportprogramm. Er ist damit ein Vollsortimenter – qualitätsgesichert,
öffentlich kontrolliert, gelegentlich auch kritisiert, eine wesentliche Säule der Meinungs- und Pressefreiheit und am Ende für unser demokratisches Zusammenleben unverzichtbar, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Und das Schöne ist, dass die Menschen das wissen.
Das kann man an einigen Kennzahlen – quantitativen Kennzahlen – sehen: 50 Prozent Marktanteil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks am linearen Fernsehen,
im Streamingbereich sogar 61 Prozent Marktanteil. 72 Prozent der Menschen zwischen 14 und 69 nutzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Zwei Drittel aller Menschen vertrauen den Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Und in derselben Größenordnung – das ist bereits gesagt worden – sagen die Menschen auch, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar für unsere Demokratie.
Dem steht gegenüber, dass nur ein Drittel der Menschen die Informationen aus dem Internet – also Ihren Leitmedien; dazu komme ich gleich noch – im weitesten Sinne vertrauenswürdig finden. Bei Social Media sind es 5 bis 7 Prozent. Denn statt Faktenchecks gibt es dort Fake News. Dort finden keine journalistischen Prüfungen statt, dort gelten keine redaktionellen Standards. Das wissen die Menschen; deswegen ist ihnen auch klar, wo der Unterschied ist zwischen dem, was eben nicht qualitätsgesichert ist, und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Das ist der Mehrwert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und ja, der Mehrwert hat auch einen Preis: den Rundfunkbeitrag.
Und weil das so ist und wir natürlich längst wissen, dass das die Menschen nicht zu sehr belasten darf, gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, diesen Rundfunkbeitrag zu stunden oder zu reduzieren, und das ist auch gut so.
Selbst in der Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit hätte es Ihren Antrag nicht gebraucht. Denn Sie sagen es zwar nicht, aber es gibt ja längst eine Musterklage, die aktuell mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler verhandelt wird.
So ist dieser Antrag nur ein Blendwerk; deswegen lehnen wir ihn selbstverständlich ab.
Herzlichen Dank.