Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD fordert langfristig die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und bis dahin die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags.
Genau!
Beides halten wir für falsch.
Zunächst zur vorgeschlagenen steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags. Technisch wäre eine solche Regelung möglich.
Nee, geboten! Weil Gerichte so geurteilt haben!
Aber sie ist systematisch nicht begründbar; denn sie durchbricht ein zentrales Prinzip unseres Steuerrechts: die Trennung zwischen steuerlicher Leistungsfähigkeit und privater Lebensführung. Sie würde den Rundfunkbeitrag faktisch in eine steuersubventionierte Subvention umwandeln.
„Steuersubventionierte Subvention“? Was ist das denn für eine Spezialkonstruktion?
Wir sind aktuell im Zuge verschiedener Debatten dabei, Subventionen zu reduzieren. Und Sie wollen mit Ihrem Antrag den genau gegenteiligen Weg gehen. Auch das halten wir für falsch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren aber nicht nur über Steuertechnik. Die Antragsteller wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seiner jetzigen Form abschaffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist aber kein Fehler, den es zu beseitigen gilt. Ich will sogar sagen: Er ist eine Errungenschaft, die bewahrt werden muss.
Um Gottes willen!
Davon hat die SED ja auch immer geredet, von den Errungenschaften!
Nach den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs war klar, dass Medien weder staatliche Propagandainstrumente darstellen noch ein Spielball von wirtschaftlichen und extremistischen Interessen sein dürfen. Deshalb wurde ein staatsferner Rundfunk aufgebaut
Was ist denn daran staatsfern? Gucken Sie mal die Beiräte an!
mit dem Auftrag, Information, Bildung, Kultur und demokratische Meinungsvielfalt zu sichern. Dieser Auftrag ist heute aktueller denn je. Wir erleben ja täglich Desinformation in den sozialen Medien, Manipulationen
in der Berichterstattung und eine zunehmende Empörung in öffentlichen Debatten.
Wir sehen, dass als Nachrichten deklarierte Beiträge in den sogenannten sozialen Medien nicht informieren, sondern zunehmend manipulieren.
In der jetzigen Zeit sagen 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, dass Fake News ein wesentliches Problem für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land darstellen.
Gerade deswegen brauchen wir verlässliche und unabhängige Informationsstrukturen.
Natürlich sind auch die Rundfunkanstalten nicht perfekt.
Wie bei jeder großen Organisation gilt auch hier: Stillstand bedeutet Rückschritt. Deswegen mahnen wir als CDU/CSU-Fraktion Reformen an; aber Reformen sind genau das Gegenteil von Zerstörung. Wer die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordert, der schwächt bewusst eine wichtige und demokratiebildende Institution in unserem Land.
Dabei ist die kritische Berichterstattung kein Angriff auf die Demokratie. Ich will es deutlich sagen: Sie ist Ausdruck unserer Demokratie.
Welche kritische Berichterstattung denn?
Eine freie Presse muss widersprechen dürfen, sie muss hinterfragen dürfen, und sie muss auch unbequem sein dürfen.
Rundfunk ist keine Presse! Also das sollten Sie schon unterscheiden!
Wer diesen Widerspruch nicht erträgt – man sieht an den Zwischenrufen der AfD:
Rundfunk ist keine Presse! Sie wissen nicht, wovon Sie reden! Rundfunkfreiheit und Pressefreiheit sind verschiedene Dinge!
Sie ertragen diesen Widerspruch nicht – und wer jede Berichterstattung als Feindseligkeit wertet, der hat ein Problem mit dem Wesen unseres Staates. Und Sie bringen das in jeder Diskussion erneut zum Ausdruck.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Bezeichnung „Zwangsabgabe“ wird versucht, die Beiträge des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu delegitimieren.
Ja, was ist es denn sonst?
Fakt ist: Das Bundesverfassungsgericht hebt die hohe Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hervor.
Genau! Wetter und Sport, das reicht!
Man muss sich dann aber auch an die Regeln halten!
Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht die wesentliche demokratiebildende Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und es bestätigt auch die Beitragserhebung. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten genießen ein großes Vertrauen in der Bevölkerung. Knapp 70 Prozent der Befragten in öffentlichen Umfragen sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar.
Was ist das denn für eine Umfrage? Die würde ich gern mal sehen!
Gerade bei jungen Menschen spielt er eine besonders wichtige Rolle.
Wir als CDU/CSU wollen einen reformierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Jetzt kommt’s!
Der bereits in Kraft getretene Medienstaatsvertrag beinhaltet den Abbau von Doppelstrukturen, weniger lineare Programme, eine Stärkung der Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und das halten wir für den genau richtigen Weg, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Den hier vorliegenden Antrag lehnen wir entschieden ab.
Vielen Dank.
