Herr Dobrindt, stellen Sie sich mal vor: Ein junger Mann, Anfang 20, flüchtet vor Krieg, hat in Gaza, Rojava oder im Sudan mit angesehen, wie Familie und Freunde mit aus Deutschland exportierten Waffen ermordet wurden. Er kommt übers Mittelmeer nach Deutschland, aber sein Fingerabdruck wurde zuerst in Italien registriert. Nach EU-Recht heißt das: Italien ist zuständig, nicht Deutschland. Und was macht Deutschland? Kürzt ihm die Leistungen. Er bekommt nicht mal Geld für die U-Bahn, für einen Döner oder für ein Telefonat mit der Familie. Der Europäische Gerichtshof hat am 4. Juni entschieden: Das verstößt gegen EU-Recht.
Und Sie winken das Urteil wegen sehr beschränkter Wirkung ab und verweisen auf eine neue Gesetzeslage mit GEAS. Das stimmt nicht. Auch nach der neuen EU-Aufnahmerichtlinie muss in Dublin-Fällen immer ein Lebensunterhalt im Einklang mit der EU-Grundrechtecharta sichergestellt werden. Das Urteil gilt also weiter. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Haben Sie bereits mit dem Arbeits- und Sozialministerium und dem Justizministerium gesprochen? Und werden Sie die Bundesländer schnellstmöglich informieren, dass die Kürzungs- und Streichungsregelungen in Dublin-Fällen so nicht mehr angewandt werden dürfen?