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82. Sitzung
Mittwoch, 10. Juni 202621. Wahlperiode, 82. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Um das noch mal klarzustellen: Das Gerichtsurteil, um das es gerade geht, bezieht sich auf altes Recht und hat deswegen auch für die aktuelle Rechtslage keine Anwendung.

Zurufder Abg. Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Ich habe heute im Bundeskabinett ausdrücklich Auskunft darüber gegeben, wie das einzuschätzen ist. Wir haben mit GEAS auch eine neue Rechtslage geschaffen, die von diesem Urteil nicht umfasst ist.

Das muss dann also auch erst mal durchgeklagt werden! Was sagt denn die Justizministerin dazu?

Dort wird eindeutig geregelt, dass man innerhalb der Europäischen Union nicht frei wählen kann, wo man Leistungen beanspruchen will.

Beifallbei der CDU/CSU

Es gibt konsequente Regeln, und diese Regeln besagen, dass das zuständige Land auch entsprechend zuständig für Leistungen ist.

Wenn wir in Deutschland feststellen, dass es sich um einen sogenannten Dublin-Fall handelt, das heißt, ein anderes Land – in ihrem Beispiel das Land Italien – zuständig ist, dann ist der Asylbewerber aufgefordert, in dieses Land zu gehen und dort sein Verfahren durchzuführen. Dort hat er auch entsprechend Anspruch auf Leistungen, aber nicht hier in Deutschland.

Beifallbei der CDU/CSU

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