Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Koalitionsvertrag haben wir als neue Bundesregierung zwei Dinge klargestellt, nämlich zum einen, dass Benachteiligungen und Diskriminierungen Gift sind für die gesellschaftliche, aber auch für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands. Und die Beispiele, die die Kollegin Wegge ganz am Anfang der Debatte geschildert hat, gehen gar nicht. So etwas wollen wir in Deutschland nicht haben.
Herr Brandner, dass Sie einerseits sagen, wir könnten das alles abschaffen, aber andererseits „Mimimimimi“ machen und sagen: „Wir fühlen uns politisch diskriminiert, das könnte man doch auch noch aufnehmen“, finde ich schon etwas schizophren. Vielleicht könnten Sie an Ihrer Argumentation noch mal arbeiten.
– Ach, da bin ich relativ flexibel.
Wir haben das im Grundgesetz sehr klar geregelt. Die Artikel 3 und 21 beinhalten einen Gleichbehandlungsgrundsatz, den das AGG in seiner jetzigen Fassung auch noch ausgestaltet. Wenn es das AGG nicht gäbe, stünde es weitestgehend schon im Zivilrecht. Mit einem Blick ins Gesetz können Sie Ihre rechtshistorischen Ausführungen noch ein bisschen besser ausstatten, keine Angst.
Zum Zweiten haben wir festgelegt – und das ist mindestens genauso wichtig –: Nicht nur Diskriminierungen sind Gift für Gesellschaft und Wirtschaft, auch zusätzliche Belastungen und Bürokratie sind für unsere Wirtschaft toxisch. Und da geht es vor allem um Unsicherheit. Politik sollte keine Gesetze machen, bei denen jeder, der betroffen ist, fragt: Geht das noch, könnte ich hier Ärger bekommen, was darf ich, was darf ich nicht? – Die Novellierung muss sich an die europäischen Vorgaben halten und das bestehende Gesetz eben maßvoll verbessern. Deswegen – die Kollegin Hierl hat es gesagt – wollen wir uns genau anschauen, ob es Schlichtungsmöglichkeiten außerhalb eines Gerichts gibt. Nicht jede Streitigkeit muss gleich vor Gericht. Davon fühlen sich beide Seiten eingeschüchtert. Aber braucht es dafür eine neue Schlichtungsstelle, oder gibt es vielleicht einfachere, wirkungsvollere Möglichkeiten der Streitbeilegung?
Auch ist die Verlängerung der Klagefrist von zwei auf vier Monate kritisch zu bewerten. Man kann zwar sagen, dass sie den Betroffenen mehr Zeit gibt, darüber nachzudenken, ob sie ihre Ansprüche geltend machen wollen, aber sie verunsichert auch diejenigen, die nicht wissen – jemand hat rechtliche Schritte angedroht, jemand war unzufrieden –, ob es zu einer rechtlichen Klärung kommt oder nicht. Insbesondere wenn das Arbeitsklima beeinträchtigt ist, wenn es um personelle Entscheidungen geht, muss es schnell zu einer Klärung zwischen den Beteiligten kommen.
Wir müssen uns auch anschauen – das ist ganz wichtig; darin ist sich diese Koalition sehr einig – wo Gesetze missbraucht werden. Deswegen müssen wir uns das Thema „AGG-Hopper“ noch einmal anschauen. Wenn Menschen das Gesetz missbrauchen, um Schadensersatzansprüche zu generieren, dann wird sich diese Koalition entsprechenden Anpassungen nicht verschließen. Dann müssen wir zeigen: Wir haben das Spiel durchschaut, und wir schieben dem Missbrauch einen Riegel vor.