Also, Frau Kollegin, von schwarzen Schafen haben jetzt Sie gesprochen – das will ich hier mal klarstellen – und nicht ich.
Stichwort „Generalverdacht“: Dazu hatte ich vorhin schon Stellung genommen. Es ist für uns klar, dass man diese Sache regeln muss. Und wir haben hier eine Situation, die aus der katastrophalen Migrationspolitik der letzten Jahre resultiert: Grenzen wie ein Scheunentor offen, Missbrauch allenthalben. Und da ist man natürlich dazu gezwungen, zu handeln. Das haben wir vor zwei Jahren schon versucht.
Da ist natürlich immer die Frage: Wie wägt man ab? Sie haben – dazu werde ich gleich noch kommen – mit diesem umfassenden Gesetzentwurf einen absolut hyperbürokratischen, fehleranfälligen Weg gewählt. Da blickt kein Mensch durch; so ist nicht zu regeln. Wir sagen ganz einfach: Die Beweislast dafür, wer der Vater ist und wer nicht, liegt beim Vater. – Er muss es beweisen. Und dazu kann er einen DNA-Test machen; er kann aber auch andere Wege beschreiten. Der Fantasie sind da keine Grenzen gesetzt.
Es ist schon klar, dass es Härtefälle geben wird. Aber die Härtefälle haben nicht wir verursacht; die haben Sie verursacht – mit ihrer katastrophalen Migrationspolitik.
Kein Mensch hat jemals daran gedacht, die Gesetze dazu zu ändern, als diese Migrationspolitik noch nicht so war, wie sie ist. Sie haben eine Situation geschaffen, in der gehandelt werden muss. Wir hätten vor zwei Jahren gehandelt. Sie machen es jetzt, aber auf einem schlechteren Weg als wir. Eine Lösung muss man finden. Wir haben eine angeboten und Sie eine andere. Da muss sich der Bundestag entscheiden.
So, jetzt geht es weiter. Sie werden endlich tätig – von uns zum Handeln gezwungen; ich habe das gerade schon ausgeführt –, allerdings eher halbherzig – jetzt komme ich dazu – und wie üblich unter Vorlage eines absolut komplizierten, fehleranfälligen und überbürokratischen Verfahrens.
Alternativ dazu unser Gesetzentwurf – jetzt kommt’s –: Wir wollen, sofern mindestens ein Ausländer beteiligt ist, die zwingende Beteiligung der Ausländerbehörde und deren Zustimmung zur Eintragung der Vaterschaft. Das trifft alle Ausländer, egal ob es schwarze Schafe oder weiße Schafe sind.
Sie trifft das gleichermaßen. Und die Beweislast liegt beim Vater. Einen DNA-Test kann er machen; er kann aber auch andere Wege beschreiten, um das letztendlich zu beweisen. Einen Generalverdacht kann ich da nicht erkennen.
Allerdings sind wir ja keine Traumtänzer und kennen auch die Mehrheitsverhältnisse hier in diesem Hause. Deshalb: Weil Ihr Gesetzentwurf die jetzige Lage aus unserer Sicht ein bisschen verbessert, wenn auch nicht deutlich, ist er ein Schritt in die richtige Richtung, angetrieben durch uns. Wir werden uns daher zu Ihrem Gesetzentwurf enthalten,
werben allerdings dafür – Sie haben ja noch ein paar Minuten Zeit; eine Rednerin der AfD kommt ja noch –, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil der zeitnah und einfach Klarheit und Fakten schafft und dafür sorgt, –