Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Du bist nicht allein. – Manchmal reicht dieser Satz schon, um sich sicherer zu fühlen. Und wer Opfer einer Gewalttat wurde, sollte sich vor Gericht sicher fühlen können. Deswegen freut es mich sehr, dass die Koalition das ebenso sieht und endlich die psychosoziale Prozessbegleitung stärkt.
Eine Prozessbegleitung unterstützt, berät und betreut und senkt damit die Belastungen für die Betroffenen erheblich. Aber leider bekommen auch mit diesem Gesetzentwurf noch lange nicht alle Menschen die Unterstützung, die sie am Ende eigentlich brauchen.
Ganz Deutschland spricht seit Wochen über digitale, häusliche und sexualisierte Gewalt und den Druck, den Betroffene dadurch erfahren. Aber genau da sollen sie dann im Zweifel alleine durch. Und auch nicht alle von Menschenhandel Betroffenen sind erfasst. Das ist eine vertane Chance: keine psychosoziale Prozessbegleitung, kein kostenfreier Rechtsbeistand, obwohl dies für viele Betroffene solcher Taten entscheidend dafür ist, ob sie überhaupt eine Aussage machen können, ob sie ohne Trauma die Verfahren begleiten können, ob sie am Ende gestärkt aus den Prozessen herausgehen. Am Ende profitieren nicht nur die Betroffenen davon, dass sie bei entsprechender Begleitung viel eher in der Lage und auch bereit sind, eine Aussage zu machen. Das hilft auch der Justiz bei der Wahrheitsfindung im Strafverfahren.
Dafür reicht es aber nicht, nur in eng umgrenzten Fällen Antragspflichten für Kinder und Jugendliche abzuschaffen. Wir müssen doch im gesamten Verfahren die Hürden für Betroffene abbauen. Wenn die Koalition aber eine Prozessbegleitung bei Körperverletzung und Stalking nur dann ermöglicht, wenn die Betroffenen erhebliche seelische und körperliche Folgen erlitten haben, dann nimmt sie bewusst in Kauf, dass besonders resiliente Betroffene im Stich gelassen werden.
Auch Menschen, bei denen erst der Prozess traumatische Erinnerungen wieder hochholt und die erst infolgedessen körperliche und gesundheitliche Folgen erleiden, fallen aus dem Raster und erhalten keine Unterstützung.
Betroffene werden im Antragsverfahren dann auch noch gezwungen, ihre eigene Verletzlichkeit bis ins kleinste Detail zu beweisen. Sie müssen vor fremden Menschen tiefste intime Einblicke in ihr Leben geben, ganz allein. Und wenn es schlecht läuft, lehnt das Gericht den Antrag dann auch noch ab: zu hohe Anforderungen – die betroffene Person zeigt sich nicht verletzlich genug –, zu wenig Wissen beim Richter, der die Entscheidung trifft.
Wer über den Schutz von Betroffenen entscheidet, der muss die Realität häuslicher Gewalt kennen. Deshalb sind verpflichtende Fortbildungen für Richterinnen und Richter unverzichtbar. Sie sind eine Voraussetzung für wirksamen Opferschutz und faire Entscheidungen.
Auch Sie, liebe Koalition, müssen es am Ende doch wollen, zusätzliche psychische Belastungen und mögliche Retraumatisierungen konsequent zu vermeiden.
Und die Menschen, die die Betroffenen in dieser sensiblen Phase begleiten, die müssen am Ende auch davon leben können. Die Vergütungssätze für Prozessbegleiter sind immer noch viel zu niedrig. Nur wenn diese Sätze endlich entschieden angehoben werden und nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlich geleisteter Arbeit vergütet werden, können alle Menschen die Unterstützung bekommen, die sie eigentlich benötigen.
Du bist nicht allein. – Darum geht es bei der psychosozialen Prozessbegleitung, nicht um Bürokratie, nicht um Zuständigkeiten und auch nicht zuallererst um Paragrafen. Es geht um den Moment vor einer Aussage, um die Nacht vor dem Gerichtstermin, um Menschen, die den Mut finden, das Erlebte auszusprechen.
Wer vor Gericht geht, darf nicht das Gefühl haben, diesen Weg allein gehen zu müssen. – Diesen Satz, den müssen wir nicht nur sagen, wir müssen ihn auch absichern – mit klaren Ansprüchen, mit verlässlicher Unterstützung. Dafür müssen wir den Gesetzentwurf im weiteren Verfahren nachbessern, damit alle Betroffenen vor Gericht sich sicher sein können: Du bist nicht allein.