Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Häusliche Gewalt ist und bleibt trauriger Alltag in Deutschland. Die Opferzahlen steigen; wir hatten im letzten Jahr 270 000 bekannte Fälle. Das ist ein Anstieg um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und wir alle wissen, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.
Das bedeutet: Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt, und zwar ganz überwiegend Frauen. Für uns als Bundesregierung – ich darf anstelle meiner Ministerin, Stefanie Hubig, die bei der Justizministerkonferenz ist, hier reden – ist das Thema der effektiven Bekämpfung häuslicher Gewalt und ein effektiver Gewalt- und Opferschutz daher ein Politikfeld mit höchster Priorität.
Die Opfer dieser Delikte sind oft traumatisiert. Deshalb brauchen sie unseren Schutz vor den Belastungen, die das Strafverfahren leider mit sich bringen kann. Die psychosoziale Prozessbegleitung hat sich dabei besonders bewährt. Als professionelle und nichtrechtliche Betreuung und Unterstützung der Opfer trägt sie dazu bei, Ängste zu reduzieren und Opfer zu stabilisieren, damit diese auch psychisch in der Lage sind, eine Aussage zu machen. Das sind wichtige Aufgaben im Strafverfahren, die anwaltliche Beistände allein nicht leisten können. Die Prozessbegleitung ist also nicht nur ein wirkungsvolles Instrument für mehr Opferschutz, sondern auch im Interesse der Wahrheitsfindung für die Gerichte.
Es gibt bereits entsprechende Angebote; mit dem Gesetzentwurf wollen wir die bestehenden Regelungen aber fortentwickeln und damit das Angebot ausweiten, damit es besser angenommen werden kann.
Wir wollen das erstens durch eine Erweiterung des Anspruchs auf Prozessbegleitung auf Fälle gravierender häuslicher Gewalt tun. Diese Erweiterung umfasst auch den Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand.
Wir wollen das zweitens durch die Erleichterung des Zugangs zur Prozessbegleitung tun, damit möglichst viele Betroffene wirklich eine Begleitung erhalten können. Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen keinen Antrag mehr stellen müssen; Erwachsene sollen nicht mehr ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen müssen. Ein solcher Nachweis ist eine erhebliche Belastung für die betroffenen Personen.
Und drittens wollen wir, dass die Praxis der Prozessbegleitung verbessert wird. Begleiterinnen und Begleiter sollen direkt und unmittelbar über Gerichtstermine informiert werden. Und die seit 2017 nicht erhöhten Vergütungssätze müssen dringend erhöht werden, damit die Tätigkeit auskömmlich bleibt.
Ich bitte Sie alle bei einem Thema, das wahrscheinlich uns alle gemeinsam sehr umtreibt, um Unterstützung dieses Entwurfes und darum, ein gemeinsames starkes Zeichen für den Opferschutz, insbesondere für den Schutz betroffener Frauen, zu setzen.
Vielen herzlichen Dank.