Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Demokratinnen und Demokraten! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Frau hat den Mut aufgebracht, Anzeige zu erstatten gegen den Mann, der ihr Gewalt angetan hat, vielleicht gegen den Mann, mit dem sie noch zusammenlebt, vielleicht gegen den Mann, von dem sie finanziell abhängig ist. Sie hat Angst, und sie weiß nicht, was sie erwartet. 19 von 20 Betroffenen häuslicher Gewalt erstatten keine Anzeige, 19 von 20! Das riesige Dunkelfeld ist eine Schande, und es zeigt: Wer diesen Schritt wagt, darf im Strafverfahren nicht alleingelassen werden.
Genau das ändert dieser Gesetzentwurf. Es ist mehr als ein technisches Update im Strafverfahrensrecht. Es ist ein klares Versprechen: Der Staat steht an eurer Seite, auch im Gerichtssaal.
Seit 2017 gibt es die psychosoziale Prozessbegleitung: eine qualifizierte, nichtrechtliche Begleitung von Opfern während und nach der Hauptverhandlung. Sie stabilisiert, baut Belastungen ab, verhindert sekundäre Viktimisierung, also die zusätzliche Belastung, die ein Opfer durch das Strafverfahren selbst erlebt. Das ist wichtig, das ist richtig. Aber die Evaluierung von Bund und Ländern zeigt ein Problem: Das Angebot kommt nicht bei allen an, die es brauchen. Erwachsene Betroffene mussten bisher ihre besondere Schutzbedürftigkeit eigens darlegen und begründen. Das ist eine Zumutung, und diese Hürde schaffen wir jetzt ab.
Was konkret passiert: Opfer gravierender häuslicher Gewalt – bei Körperverletzung, bei Stalking – erhalten erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und zusätzlich auf anwaltliche Nebenklagevertretung. Das ist ein Meilenstein; aber über das Wort „gravierend“ werden wir bestimmt noch mal reden müssen. Polizei und Staatsanwaltschaft werden verpflichtet, Betroffene aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen, nicht irgendwann, sondern von Anfang an. Die Prozessbegleitung wird über Verhandlungstermine und Ausgang des Verfahrens informiert, damit sie ihre Arbeit kontinuierlich wahrnehmen kann: von der ersten Vernehmung bis nach dem Urteil. Und wir sorgen dafür, dass die Fachkräfte, die diese unverzichtbare Arbeit leisten, endlich angemessen vergütet werden. Die Pauschalen steigen deutlich, von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung.
Dieser Gesetzentwurf steht im Übrigen auch nicht für sich allein. Er ist Teil einer Gesamtstrategie, die wir konsequent vorantreiben: Schutzunterkünfte, Beratungsstellen, Prävention, all das ist notwendig. Aber genauso notwendig ist ein Strafverfahren, das Betroffene nicht ein zweites Mal zum Opfer macht. Kein Opfer soll im Gerichtssaal allein sein.
Der Gesetzentwurf setzt zugleich die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt um und stärkt Deutschland in seiner Verpflichtung aus der Istanbul-Konvention.
Wer Gewalt erlebt hat und trotzdem den Schritt geht, Anzeige zu erstatten, der verdient unseren vollen Rückhalt. Keine Behörde, kein Gericht, kein Verfahren darf dafür sorgen, dass dieser Mut sich nicht lohnt. Begleitung, Information und Unterstützung vor, während und nach der Gerichtsverhandlung – das schulden wir diesen Frauen. Die SPD-Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich mit, bedankt sich bei der Ministerin, sendet liebe Grüße an die JuMiKo. Wir freuen uns auf die weiteren konstruktiven parlamentarischen Beratungen.