Frau Kollegin, vielen Dank für diese Frage.
Sie betrifft ja mindestens zwei gegenwärtige Vorhaben: Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung und die Reform der Pflegeversicherung. Und sie betrifft auch das Sozialgesetzbuch VIII und IX.
Wir sprechen im Augenblick über notwendige Maßnahmen, um einzusparen. Ich beziehe mich ausdrücklich auf eine Verabredung, die wir mit den Ministerpräsidenten herbeizuführen versuchen, nämlich dass wir im Sozialgesetzbuch VIII und im Sozialgesetzbuch IX die Wunsch- und Wahlleistungen begrenzen, die dort heute möglich sind. Aber oberstes Ziel ist immer, dass wir Familien, insbesondere dann, wenn sie mit Menschen mit Behinderungen umzugehen haben, helfen und dass wir ihnen jede Möglichkeit bieten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und den Kindern ermöglichen, an der schulischen Ausbildung teilzunehmen. Das ist ein wichtiges Ziel, das wir erreichen wollen.
Wir legen wirklich größten Wert darauf, dass diejenigen, die die Hilfe unseres Landes brauchen, die die Hilfe der Solidargemeinschaft brauchen, diese Hilfe auch in Zukunft bekommen. Da darf es keine Einschränkungen geben, die für diese betroffenen Personen und Familien –