Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um zu verstehen, warum es ohne IP-Adressspeicherung nicht geht, muss man sich nur anschauen, wie es um die Kriminalität im digitalen Raum bestellt ist. Onlineshops, die gefälschte Markenprodukte mit riesigen Gewinnmargen unter geklauter Identität vertreiben, Plattformen mit Hunderttausenden Usern, die dort kinderpornografische Aufnahmen austauschen, dem oft wirklich fürchterlicher Kindesmissbrauch vorausgeht: Solche und andere Cybercrime-Straftaten werden statistisch ungefähr alle vier Minuten in Deutschland begangen.
Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns in dieser Debatte wiederholen: Die IP-Adresse stellt häufig die einzige Spur dar. Wer aber hinter dieser IP-Adresse steckt, ist für die Ermittler regelmäßig nicht einsehbar, weil die Daten nicht oder deutlich zu kurz gespeichert werden. Täter fühlen sich deshalb im Internet absolut anonym und sicher. Sie agieren jahrelang ungestört. Sie betrügen, dealen, missbrauchen, planen Anschläge. Es herrscht systemische Straflosigkeit.
Genau deshalb hält auch der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen für begründet. Das Herbeireden eines rechtswidrigen Überwachungsstaats, wie wir es heute schon oft gehört haben, ist deshalb haltlos. Gespeichert werden ausschließlich die IP-Adresse, der Zeitstempel und gegebenenfalls die Portnummer – keine Nachrichtenverläufe, keine Standorte, keine Kontakte, kein Nutzungsverhalten.
Die gespeicherten Daten erlauben es weder dem Staat noch den Unternehmen, Rückschlüsse auf das Privatleben zu ziehen. Auch mit der IP-Adressspeicherung wird der Staat nicht wissen, wer mit wem telefoniert, was geschrieben wird oder wo sich jemand aufhält. Private Kommunikation und Meinungsaustausch bleiben, was die anlasslose Speicherung angeht, geschützt.
Wer die IP-Adressspeicherung dennoch zum Zeichen eines Überwachungsstaats umdeutet, der verhöhnt die Opfer. Wir lassen sie im Stich, wenn die einzige Spur ins Leere führt. Wer zu Recht sagt, dass das Recht auch im digitalen Raum gilt, der muss zur Durchsetzung auch die Täter online verfolgen wollen.
Wer die IP-Adressspeicherung ablehnt, verweigert sich dem Rechtsstaat im digitalen Raum. Sorgen wir dafür, dass auch im Netz gilt, was unseren Rechtsstaat auszeichnet: Zugriff auf die Täter und Gerechtigkeit für die Opfer.
Vielen Dank.