Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun fordert Die Linke in ihrem Gleichstellungseifer also auch für den Deutschen Bundestag eine gesetzliche Frauenquote.
Unterstützt wird sie hierbei von Stimmen aus der SPD,
Bündnis 90/Die Grünen
und – man höre! – der CDU. Exemplarisch seien für die CDU Frau Kramp-Karrenbauer und für die SPD Bundesjustizministerin Barley genannt. Um es klar zu sagen: Was hier gefordert wird, ist nichts anderes als die Abschaffung der in Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes garantierten Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Zypries hat vor einigen Jahren in einem juristischen Aufsatz richtigerweise darauf hingewiesen, dass – Zitat – „eine gesetzliche Geschlechterquote einen wichtigen Teil der Wahlentscheidung dem demokratischen Prozess entziehen und damit den Kerngehalt jeder Wahl beeinträchtigen“ würde. Vielleicht sollte die aktuelle Bundesjustizministerin ja einmal das Gespräch mit ihrer Vorgängerin suchen.
Der gesamte Antrag der Fraktion Die Linke ist von einem verqueren Verständnis unserer Verfassung durchzogen. Das beginnt schon bei der Überschrift: Dort wird von einem „Verfassungsauftrag zu Gleichstellung“ gesprochen. Es gibt keinen Verfassungsauftrag zur Gleichstellung.
Das Grundgesetz garantiert vielmehr in Artikel 3 die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Gleichberechtigung bedeutet Gleichheit im Recht und räumt Chancengleichheit ein. Gleichstellung dagegen schreibt Ergebnisgleichheit vor und steht somit im logischen Widerspruch zur Gleichberechtigung, ja hebelt diese sogar aus.
Deswegen wurde im Übrigen im Zuge der 1994 erfolgten Ergänzung des Artikels 3 Absatz 2 das Wort „Gleichstellung“ bewusst vermieden.
Weiter schreibt Die Linke in ihrem Antrag, die „evidente Unterrepräsentanz von Frauen im Deutschen Bundestag“ widerspreche „dem Demokratiekonzept der Verfassung“. Dieses fordere „die Repräsentanz der ganzen Bevölkerung, nicht nur der männlichen Hälfte.“ Die Linke hat ganz offensichtlich das Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht verstanden.
Die repräsentative Demokratie im Sinne des Grundgesetzes verlangt weder eine das Volk insgesamt noch das Geschlechterverhältnis spiegelnde Zusammensetzung des Parlaments. Alle staatlichen Entscheidungen müssen lediglich den Willen des Volkes repräsentieren, nicht aber das Volk in seiner Zusammensetzung spiegeln.
Wäre dies anders, müsste eine Regelung weit über die Geschlechterproblematik hinausgehen und auch sonstige Bevölkerungsgruppen erfassen. Das Ergebnis wäre ein Parlament, in dem der Abgeordnete nicht, wie vom Grundgesetz vorgesehen, Vertreter des ganzen Volkes, sondern Repräsentant einer bestimmten Gruppe oder gar nur Interessenvertreter wäre.
Mit dem Demokratiekonzept des Grundgesetzes hat dies nichts gemein.
Der Antrag der Fraktion Die Linke ist verfassungswidrig und undemokratisch. Wir lehnen ihn selbstverständlich ab.
Danke schön.
Die nächste Rednerin ist für die FDP die Kollegin Katrin Helling-Plahr.