Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich bei mir zu Hause im Kreis Viersen mit meinem Landrat, meinen Bürgermeistern oder mit Beschäftigten in den Kommunalverwaltungen rede, dann höre ich immer wieder dasselbe: Wir wollen gestalten. Wir wollen schneller planen, einfacher genehmigen, digitaler arbeiten, den Bürgerservice verbessern und Dienstleister für unsere Unternehmen sein. – Was sie dafür nicht brauchen, sind immer neue Aufgaben, weitere Regeln und zusätzliche Pflichten made in Berlin. Was sie dafür brauchen, ist vor allem eines: mehr Freiraum.
Denn die Verantwortlichen vor Ort wissen in der Regel am besten, wie Anträge zügiger bearbeitet, Verfahren verständlicher gestaltet, Prozesse optimal digitalisiert oder Verwaltungen effizienter aufgestellt werden können.
Genau hier setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD deshalb mit dem Bundeserprobungsgesetz an. Damit schaffen wir mehr Freiraum – mehr Freiraum für unsere Landkreise, mehr Freiraum für unsere Städte und Gemeinden, mehr Freiraum für alle, die vor Ort in den Kommunalverwaltungen Verantwortung tragen.
Kern des Bundeserprobungsgesetzes ist nämlich die allgemeine Erprobungsklausel. Damit machen wir nach jahrelanger Diskussion Erprobung endlich zum Standard im Bundesrecht. Behörden in Bund, Ländern und Kommunen können künftig ausprobieren, wie Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren schneller, digitaler oder aufwandsärmer gestaltet werden können. Dafür können sie unter klaren Voraussetzungen befristet von Regeln des Bundes zu Verfahrensformen, Zuständigkeiten oder der Ausstattung von Behörden abweichen.
Das klingt technisch; in der Praxis kann es aber sehr konkret werden. Wenn ein Landratsamt unnötige Verfahrensschleifen erkennt, ein Rathaus digitale Nachweise erproben oder eine Führerscheinstelle Abläufe beim Pflichtumtausch einfacher gestalten möchte, dann muss es künftig nicht bei der Erkenntnis bleiben: Eigentlich müsste man es anders machen. – Mit dem Bundeserprobungsgesetz heißt es künftig: Wir müssen es einfach mal anders machen. – „Ausprobieren statt Abwarten“, das ist die Devise dieses Gesetzes.
Mit dem Bundeserprobungsgesetz knüpfen wir an gute Erfahrungen vieler Bundesländer an. Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen die Standarderprobung schon länger; Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen gehen jetzt in dieselbe Richtung. Wir unterstützen diese Entwicklung dort, wo Länder und Kommunen Bundesrecht vollziehen, und wir schaffen Freiräume, wo die Länder es selbst nicht können.
Aber klar ist auch: Das Bundeserprobungsgesetz ist erst der Anfang; denn eine Erprobungsmöglichkeit im Gesetz sorgt für sich genommen noch nicht für schnellere, einfachere oder digitale Verfahren. Entscheidend ist jetzt – erstens –, dass Bund, Länder und Kommunen die neuen Freiräume für ihre Ideen nutzen und – zweitens – dass Ideen, die sich in der Praxis bewährt haben, dann von uns als Gesetzgeber aufgegriffen werden.
Deshalb setzen wir mit dem Bundeserprobungsgesetz auf regulatorisches Lernen. Ideen, die Verfahren beschleunigen, vereinfachen oder digitalisieren, prüfen wir systematisch auf ihre Skalierbarkeit. Gute Ideen bleiben dadurch nicht bloße Ideen; gute Ideen werden damit künftig zu guten Gesetzen. Das ist unser Anspruch, und das ist auch unsere Verpflichtung gegenüber den Verantwortungsträgern vor Ort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Bundeserprobungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Modernisierungskurs der Bundesregierung. Wir wollen Deutschland einfacher, schneller und handlungsfähiger machen. Wir wollen einen Staat, der nicht nur kontrolliert, sondern möglich macht, und wir wollen ein Land, in dem gute Ideen nicht an starren Vorgaben scheitern, sondern schnell gelebte Praxis werden. Diesen Willen setzen wir als Koalition aus CDU, CSU und SPD heute mit dem Bundeserprobungsgesetz in die Tat um.