Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Wir wollen Deutschland weiter nach vorne bringen, und dazu braucht es Investitionen in die Infrastruktur, aber auch in Schulen, Universitäten und somit in die Zukunft Deutschlands. Wir wollen durch Innovationen und Forschung weiter vorankommen. Nur wenn wir kluge Köpfe fördern, neue Technologien testen, den Freiraum schaffen und Technologien auf den Markt bringen, dann bleibt Deutschland Innovationsmotor. Und wir brauchen dafür klare Rahmenbedingungen, um Wirtschaft, Forschung und Verwaltung aus dem politischen Raum heraus zu beschleunigen und zu modernisieren.
Innovationen in diesen drei Bereichen werden durch verschiedene Maßnahmen umgesetzt, zum Beispiel durch die Hightech Agenda Deutschland, durch das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, durch die Modernisierungsagenda und, und, und.
Das Bundeserprobungsgesetz ist auch eine solche Maßnahme, um uns als innovativen Player voranzubringen.
Mit dem Bundeserprobungsgesetz treiben wir Innovationen voran, indem wir klare Rahmenbedingungen für Erprobungen von neuen Verfahren und neuen Technologien festlegen.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat seit der ersten Lesung deutliche Verbesserungen erfahren. Wir konnten ihn durch eine allgemeine Erprobungsklausel ergänzen, durch fachspezifische Experimentierklauseln, durch eine Genehmigungsfiktion. Einen guten Rahmen haben wir noch hinzugefügt, auf den nun bei der Durchführung von Reallaboren aufgebaut werden kann.
Wir haben auch die Hinweise aus der Sachverständigenanhörung aufgenommen und das Gesetz dadurch verbessert. Wenn zum Beispiel Reallabore durchgeführt werden, dann kann als Ergebnis herauskommen, dass Gesetze angepasst werden sollen. In der Sachverständigenanhörung wurde uns empfohlen, die Frist hierfür zu verkürzen, und das findet sich jetzt im Gesetz wieder. Die Frist wurde von zwölf auf sechs Monate halbiert. Das ist ein wichtiger Schritt, um diesen Lerneffekt aus dem Reallabor auch schnell in den politischen Betrieb aufzunehmen und die gewonnenen Erkenntnisse auch wirklich zügig umzusetzen.
Was konnten wir noch verbessern? Zum Beispiel haben wir bei der Evaluation nachgebessert und deutlich gemacht: Wir setzen hier auf wissenschaftliche Standards. Wir wollen sicherstellen, dass die Ergebnisse von Reallaboren nachvollziehbar, verlässlich und übertragbar sind. Das Innovationsportal wollen wir noch stärker nutzen, um erfolgreiche Praxisbeispiele und bewährte Lösungsansätze aus Reallaboren sichtbarer zu machen – für Unternehmen, Forschungseinrichtungen und öffentliche Stellen.
Kurz gefasst: Wir arbeiten mit Nachdruck daran, dass Deutschland als Innovations- und Forschungsstandort gestärkt wird, und das Bundeserprobungsgesetz trägt hierzu bei. So geht gute Innovationspolitik.
Vielen herzlichen Dank.