Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Staat, auch unser Staat, muss Innovationen ermöglichen, statt immer erst mal abzuwarten und Bedenken anzumelden. Gerade vor dem Hintergrund andauernder Krisen und neuer Herausforderungen ist das längst überfällig.
Überall dort, wo Regulierung dem technologischen und dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherläuft, brauchen wir die Möglichkeit zur Erprobung unter realen Bedingungen. Reallabore, Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen als Ganzes ressortübergreifend gesetzlich zu verankern, das unterstützen wir Bündnisgrüne ausdrücklich.
Und gerade weil wir große Fans von Reallaboren sind, muss ich den Kopf schütteln über die Lücken, die der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hier lässt. Im Antrag wird Innovation zum Ersten fast ausschließlich ökonomisch gedacht, und Innovation wird darin zum Zweiten fast ausschließlich nur bis zur Genehmigung gedacht, aber nicht darüber hinaus.
Wir fordern Sie deshalb auf: Fassen Sie den Innovationsbegriff breiter! Innovation ist technologisch, sie ist sozial, sie ist ökologisch und sie ist wirtschaftlich. Innovation ist mehr als nur ein neues Geschäftsmodell. Innovation ist auch ein besseres Verwaltungsverfahren, eine gerechtere Lösung für gesellschaftliche Teilhabe oder ein klimaneutraler Produktionsprozess.
Was das konkret heißt, zeigt sich am Beispiel der Net Zero Valleys, Regionen, in denen Industrie für Klimaneutralität angesiedelt wird, idealerweise mit vereinfachten Verfahren, mit beschleunigten Genehmigungen. In der Lausitz zum Beispiel entsteht gerade genau so ein Net Zero Valley, eines der ersten in ganz Europa.
Und das Problem ist: Wenn am Ende die Genehmigungen dort genauso kompliziert, langsam und unübersichtlich bleiben wie überall sonst, dann steht am Ende vor einem solchen Net Zero Valley nur noch ein Schild am Ortseingang, und mehr ist nicht gewesen. Deswegen brauchen Erprobungsfreiräume auch Genehmigungsbeschleunigungen, und wir müssen die Dinge zusammen denken. Alles andere bleibt Symbolpolitik.
Kommen wir jetzt zur zweiten Lücke, und zwar zur Phase nach der erfolgreichen Erprobung. Wo bleibt, wenn die Erprobung durch ist, der Wissenstransfer? Die gesetzliche Grundlage für das Innovationsportal, das über den Pilotbetrieb hinausgeht, haben Sie in Ihrem Änderungsantrag gestrichen. Damit fehlt die Grundlage für den Ort, an dem Ergebnisse transparent dokumentiert werden und der Austausch zwischen Reallaboren und von Ergebnissen von Reallaboren ermöglicht wird.
Sie regeln in aller Ausführlichkeit, wie ein Reallobor beginnt, wie es eingerichtet wird. Aber wie geht es weiter, wenn es erfolgreich war? Dazu steht in Ihrem Gesetz so gut wie nichts: Wie werden die Erkenntnisse ausgewertet? Wann ist es so weit, dass eine erfolgreiche Erprobung auch wirklich in ein Gesetz mündet, und wenn nicht, warum nicht?
Unser Vorschlag in unserem Entschließungsantrag ist: Nehmen Sie die Ministerien in die Pflicht, binnen sechs Monaten öffentlich Stellung zu nehmen, warum aus einer erfolgreichen Erprobung nicht ein Gesetz wird, und wenn doch, wie der Fahrplan ist.
So einfach kann es sein; da brauchen wir keine Verpflichtung oder so, wie es der Bitkom vorsieht, und deswegen müssen wir einen Fahrplan entwerfen, wie es weitergeht. Ansonsten ist das nicht regulatorisches Lernen.
Wir wollen, dass Innovationen wirklich ankommen, in der Fläche, im Recht und in ganz verschiedenen Bereichen der Gesellschaft. Ein handlungsfähiger Staat erlaubt nicht nur die Erprobung; er muss auch daraus lernen, transparent und verbindlich. Und weil Sie diese Chance nur teilweise nutzen, gilt für uns: Ein halbes Gesetz bekommt von uns keine ganze Zustimmung. Deswegen enthalten wir uns und legen mit unserem Entschließungsantrag vor, was fehlt.
Vielen Dank.