Herr Kollege, wir haben hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung im Gesetz nichts geändert – nichts beim Inhalt, den Hürden, den Prüfungen, die darin formuliert sind.
Wir haben aber entschieden, dass es keine erneute Prüfung des Umweltrechts braucht, wenn an einer Stelle, an der jahrzehntelang eine Brücke stand, die nun marode ist, eine neue Brücke gebaut werden muss; denn dort stand ja jahrzehntelang eine Brücke.
Das ist also keine Absenkung des Schutzstandards, das ist ein Verzicht auf überflüssige Doppelprüfungen.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Umweltbereich, mit denen wir dieses Gesetz natürlich engmaschig abgestimmt haben, auch in allen weiteren Gesetzen die Belange der Natur sehr stark im Fokus haben werden. Sie werden einen Paradigmenwechsel schaffen, indem sie natürliche Infrastrukturen erstmals überhaupt ins überragende öffentliche Interesse rücken.
Mithilfe der Ersatzgeldzahlungen werden wir ökologisch wirklich wertvolle Flächen schaffen. Es sollen nicht irgendwelche Wiesen in der Nähe von Verkehrsprojekten entstehen, sondern Flächen, die wirklich CO2 speichern und unsere Natur voranbringen.
Das ist die Stärke dieser beiden Gesetze, die pragmatische und gute Lösungen enthalten, und dieser Koalition, die Deutschland voranbringt.