Das Bundesjustizministerium ist für die rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung zuständig und verantwortlich. Die haben wir auch durchgeführt. Wir konnten nicht alles abschließen, wie das häufiger bei eilbedürftigen Gesetzen vor der Kabinettsbefassung der Fall ist. Das haben wir dann teilweise noch nachgeholt.
Die unmittelbare Prüfung der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit Artikel 20a des Grundgesetzes ist zum Beispiel eine, die dann vom fachlichen Haus mit den entsprechenden Expertinnen und Experten durchgeführt werden muss.
PPräsidentin Julia Klöckner: Danke schön. – Wir starten in die zweite Runde. Dann können auch Nachfragen aus der Fraktion gestellt werden.
PFür die AfD hat nun Herr Abgeordneter Karsten Hilse das Wort. Bitte.