Herr Abgeordneter, zunächst einmal ist innerhalb der Bundesregierung für Parteienverbote nicht das Bundesjustizministerium, sondern das Bundesinnenministerium verantwortlich und zuständig.
Ich möchte aber auch ganz klar sagen: Das Gutachten der GFF, das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD auf Bundesebene als gesichert rechtsextrem eingestuft hat
und gegen das derzeit vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt wird – im einstweiligen Verfahren gab es eine Entscheidung, aber wir warten noch auf die Entscheidung in der Hauptsache –, der Umstand, dass die AfD in drei Bundesländern als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, sind natürlich Indizien, die es weiter zu bewerten gilt. Ich habe immer gesagt: Für mich, aus meiner Sicht, muss ein Parteiverbot als das schärfste Schwert, das wir innerhalb des Grundgesetzes haben, gut geprüft sein,
und man muss am Ende entscheiden, ob man so einen Weg geht oder nicht. Aber wenn es genug Anhaltspunkte gibt, dass dieser Weg erfolgreich ist – auch das habe ich bereits gesagt –, ist er auch zu gehen.