Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die „Neue Zürcher Zeitung“ schrieb im März des Jahres 2024:
„Die Lücke zwischen dem, was die Technik kann, und dem, was legal einsetzbar ist, wird immer größer. Vor der Polizei hielt sie sich 30 Jahre lang versteckt. Ein Journalist fand sie in 30 Minuten: Daniela Klette, Mitglied der linksextremen Terrorgruppe Rote-Armee-Fraktion […].“
Und genau hier haben wir das Problem. Wir sagen: Es ist nicht die Aufgabe von Journalisten, linksextreme Terroristen aufzuspüren. Es ist die Aufgabe deutscher Sicherheitsbehörden, solche linksextremen Gewalttäter zu ermitteln.
Die hier zu beratenden Gesetze schaffen neue Befugnisse für die Polizei, um biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen. Die Innenpolitiker meiner Fraktion haben sich in dieser Woche ausführlich hierzu beraten. Es ist höchst ehrenwert, Linksterroristen zu jagen. Aber sicher muss sein: Bürgerrechte gelten auch im digitalen Zeitalter. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit schreibt, der Gesetzgeber solle öffentlichen Stellen nur dann den Zugriff auf das biometrische Lichtbild im Chip eines Passes, eines Personalausweises oder eines elektronischen Aufenthaltstitels gestatten, wenn es für die Erfüllung besonders gewichtiger, im öffentlichen Interesse liegender Aufgaben zwingend notwendig ist und alternative, eingriffsmildernde Verfahren nicht zur Verfügung stehen.
Ja, wir müssen alle Mittel des Rechtsstaats nutzen, um die Feinde der Freiheit aus dem Verkehr zu ziehen. Was wir aber nicht brauchen, ist eine leichtfertige Festlegung auf Regeltatbestände des § 100a Absatz 2 StPO, um einen derartigen Grundrechtseingriff zu begründen. Nicht jeder Anfangsverdacht für einen Sportwettenbetrug rechtfertigt eine solche Freiheitseinschränkung. Hier muss die Koalition noch dringend nachschärfen.
Und noch etwas ist wichtig: Die Wiederherstellung deutscher Souveränität ist unsere Schicksalsaufgabe. Und das gilt auch und insbesondere im digitalen Raum. Bürgerrechte werden nicht geschützt, wenn der Abgleich höchstpersönlicher Daten von nichtöffentlichen Stellen im Ausland durchgeführt wird. Genau das sieht § 39a des BKA-Gesetzes aber vor.
Wir sagen: Digitale Eingriffsbefugnisse? Ja, aber unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und ohne Weitergabe an ausländische Datenkraken.
Vielen Dank.