Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Reihen lichten sich etwas, obgleich wir ein wirklich wichtiges Thema besprechen.
Stellen Sie sich vor, eine Terrorverdächtige lebt 30 Jahre im Untergrund. Ihr Sportverein postet Fotos, auf denen sie zu sehen ist. Man sucht überall nach ihr. Ein echter Fall: 2024 gibt es plötzlich Aufnahmen von Daniela Klette, eine von drei noch flüchtigen RAF-Mitgliedern. Im Netz finden Reporter, Journalistinnen und Journalisten die Bilder von ihr.
Die Journalisten dürfen das. Die Polizei darf diese Suche nach Bildern nicht durchführen. Sie darf den Namen suchen, aber sie darf die Bilder nicht suchen. Das kann niemand erklären, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Deshalb wollen und werden wir das ändern. Wir müssen unsere Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzen, heute mit modernen Mitteln Strafverfolgung zu betreiben und Ermittlungen zu führen.
Was tun wir? Erster Punkt: Wir sehen zwei neue Werkzeuge vor.
Erstens: der biometrische Internetabgleich. Damit dürfen Polizei und Staatsanwaltschaften automatisiert Fotos suchen, also etwa das Foto einer Terrorverdächtigen mit Bildern auf Social-Media-Plattformen im Netz abgleichen.
Zweitens erhalten die Strafverfolgungsbehörden mit der automatisierten Datenanalyse als zweites Werkzeug die Möglichkeit, eine Suchmaschine für Verfahrensinformationen zu nutzen. Während sie heute in verschiedenen Datenbanken quasi händisch nach Verbindungen zwischen Strafverfahren suchen müssen, können sie künftig die ohnehin rechtmäßig vorhandenen Informationen vernetzt durchsuchen – in engen Grenzen auch mit KI.
Damit komme ich zum zweiten Punkt, und der ist genauso wichtig. Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, zu ermitteln. Aber wir dürfen ihnen nur das geben, was auch rechtsstaatlich erlaubt ist.
Deshalb sieht dieser Gesetzentwurf klare und durch Gerichte kontrollierbare Grenzen für die neuen Werkzeuge vor.
Die neuen Werkzeuge gelten nur bei schwereren Straftaten, zum Beispiel bei Terrorismus, Kinderpornografie und Tötungen. Für den biometrischen Internetabgleich braucht es immer eine staatsanwaltschaftliche Anordnung. Nur verfahrensrelevante Treffer werden verwendet. Alle anderen Daten sind unverzüglich zu löschen. Auch der Aufbau einer staatlichen Bilddatenbank ist verboten.
Bei der automatisierten Datenanalyse gelten die rechtlichen Grenzen für die bereits vorliegenden Daten weiter, also zum Beispiel auch die allgemeinen Löschfristen. Das wahrt die Grundrechte. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Freiheit und Sicherheit im 21. Jahrhundert umgesetzt: Polizei und Staatsanwaltschaft müssen Täter auch mit modernen Ermittlungsmethoden verfolgen können. Jede Ermittlung berührt die Grundrechte des einen, aber sie schützt auch die Freiheit des anderen. Hier haben wir einen guten Ausgleich gefunden.
Vielen Dank.