Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Debatte um moderne Ermittlungsbefugnisse ist mit Sicherheit keine neue Debatte, sie beschäftigt den Rechtsstaat spätestens, seit es Sicherheitsbehörden gibt. Am Ende – und ich glaube, das teilen wir alle – steht immer dieselbe Frage: Was darf der Staat, um seine Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen? Früher wurde darüber gestritten, ob der Staat einen Brief öffnen darf, später, ob wir ein Telefon abhören dürfen, danach, wann eigentlich DNA analysiert werden darf.
Heute sprechen wir über Daten: über Smartphones, über Messenger, über biometrische Erkennung, über künstliche Intelligenz. Die Technik verändert sich, aber die Grundfrage unseres Rechtsstaats bleibt, finde ich, immer dieselbe. Es war Wolfgang Schäuble, der genau dieses Spannungsverhältnis in Perfektion beschrieben hat. Wolfgang Schäuble hat gesagt:
„Ein Leben in Freiheit ohne Sicherheit ist nicht sinnvoll. Aber umgekehrt, ein Leben in Sicherheit ohne Freiheit, das ist kein Haar besser.“
Genau um diesen Grundsatz geht es, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Wir werden Freiheit und Sicherheit niemals gegeneinander ausspielen. Ein starker Rechtsstaat schützt immer beides.
Wir dürfen aber nicht vergessen: Wir führen diese Debatte nicht, weil Behörden immer neue Befugnisse wollen. Wir führen diese Debatte, weil sich die Kriminalität verändert. Beweise liegen heute nicht mehr in Wohnungen, im Keller, in Aktenordnern – sie liegen auf Smartphones, auf Servern und in der Cloud. Deswegen gilt auch: Wenn Kriminalität im 21. Jahrhundert angekommen ist, darf der Staat nicht mit Werkzeugen aus dem 20. Jahrhundert arbeiten.
Mit diesem Gesetz schaffen wir moderne digitale Ermittlungsbefugnisse. Wir ermöglichen den Einsatz neuer Technologien. Wir schaffen aber auch klare Regeln für Daten. Und wir setzen Leitplanken für den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Polizeiarbeit. Aber genauso klar ist: Nicht alles, was technisch möglich ist, darf automatisch erlaubt sein. Auch digitale Befugnisse brauchen klassische Grenzen des Rechts.
Für uns gilt deshalb: keine anlasslose Überwachung, keine grenzenlose Datensammlung, keine Entscheidung einer Maschine über Menschen. Gerade bei KI muss der Grundsatz gelten: In unserem Rechtsstaat entscheidet am Ende der Mensch und nicht ein Algorithmus.
Die Aufgabe des Parlaments wird es jetzt sein, diesen Entwurf Zeile für Zeile zu prüfen und an einigen Stellen nachzuschärfen. Ich will einen Fokuspunkt nennen: Ich halte es für einen Fehler, auf nichteuropäische Analyseprodukte zu setzen. Das ist ein Fehler, weil wir uns weit vom Ziel digitaler Souveränität entfernen.
Danken wir dem Ministerium für den eingebrachten Entwurf. Ich denke, wir alle werden sehr viel Zeit investieren, ihn weiter zu verbessern.
Herzlichen Dank.