Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde es, Herr Renner, ja bemerkenswert, dass bei Ihrem eigenen Antrag Ihre Fraktion hier so gut wie gar nicht präsent ist
Es scheint daran zu liegen, dass Sie 2022 schon mal exakt den gleichen Antrag hier im Deutschen Bundestag gestellt haben.
Den haben wir auch damals schon abgelehnt. Ich will Ihnen nur sagen: Wir werden es auch dieses Mal tun.
Das möchte ich auch kurz begründen. Es sind zwei Gründe, die dazu führen, dass wir ihn ablehnen werden.
Der eine ist auf den ersten Blick erst mal ein formaler: Nach unserer Geschäftsordnung können Enquete-Kommissionen
– hören Sie doch eine Sekunde zu! –, ich zitiere, zur „Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ eingesetzt werden. Das bedeutet aber im Umkehrschluss: Wir brauchen eine Entscheidungskompetenz.
Und diese Entscheidungskompetenz macht sich fest an Gesetzgebungskompetenzen. Man kann einfach mal im Grundgesetz nachgucken,
wofür wir Gesetzgebungskompetenzen haben und wofür wir keine Gesetzgebungskompetenzen haben. Beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es relativ einfach: Dieser Bereich liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.
Insoweit können wir diese Enquete-Kommission schon aus diesem Grunde gar nicht einsetzen.
Diese Zuständigkeitsfragen sind übrigens keine leeren Formalismen. Die ausschließliche Zuständigkeit der Länder für die Medienpolitik hat gute und historisch bedingte Gründe. Sie beruhen zum einen auf den bitteren geschichtlichen Erfahrungen, die wir in der Zeit des Nationalsozialismus gemacht haben, wo gleich nach der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus die Medienlandschaft gleichgeschaltet worden ist.
Das führt zu der Erkenntnis, dass eine geteilte Medienlandschaft weniger leicht zu manipulieren ist als eine zentralistische Struktur. Dazu hat der ehemalige Verfassungsrichter Konrad Hesse Folgendes gesagt – ich zitiere –:
„Dies führt – verglichen mit einer zentralen Bundeszuständigkeit – zu einem gewaltenteilenden Effekt. Sollte der Fall eintreten, dass das Gebot der Staatsfreiheit des Rundfunks nicht hinreichend beachtet wird, so bleiben die Folgen des Verstoßes auf das Gebiet des betroffenen Landes beschränkt.“
Zitat Ende.
Nun ist auch meine Partei nicht mit allen Verästelungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer glücklich. Der Bundesvorstand meiner Partei hat 2024 einen umfassenden Beschluss dazu gefasst, aber ganz sicher nicht, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu diskreditieren oder gar abzuschaffen.
Nein, wir stehen ohne Wenn und Aber zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, auch wenn uns einiges nicht passt.
Aber wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besser, transparenter, schlanker machen, ihn an neue Herausforderungen anpassen, und das mit Konsequenz, aber vor allen Dingen auch mit Augenmaß, und zwar vor allen Dingen dort, wo die Entscheidungen tatsächlich hingehören, nämlich in die Bundesländer. Und da tut sich tatsächlich eine ganze Menge:
Ende vergangenen Jahres ist eine Reform zum Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Sie hat viele wichtige Änderungen mit sich gebracht.
In Sachsen-Anhalt hat der Landtag nach dreijähriger Arbeit in einer Enquete-Kommission, die übrigens einige Fragen, die Sie hier aufwerfen, behandelt hat, gerade ihren Abschlussbericht vorgestellt. Ich finde, er ist eine lesenswerte Sache. Ich kann ihn allen nur ans Herz legen.
Wir sehen also – ein neuer Medienstaatsvertrag, eine Enquete-Kommission, die Ergebnisse geliefert hat –: Die Länder tun etwas in ihren Zuständigkeiten. Und was sie ganz bestimmt nicht brauchen, sind Nachhilfestunden aus der AfD-Bundestagsfraktion, meine Damen und Herren.
Ich bin mir sicher: Ginge es Ihnen um die Sache, würden Sie solche Anträge gar nicht stellen. Deswegen komme ich jetzt zu dem zweiten Grund, warum wir Ihren Antrag ablehnen werden. Es geht Ihnen natürlich nicht um die Sache. Es geht Ihnen um was ganz anderes. Sie wollen unsere staatliche Ordnung, unsere Institutionen im Grunde genommen verächtlich machen und diskreditieren.
Die Presse wird von Ihnen ja inzwischen immer als „Lügenpresse“ tituliert. Die Justiz ist angeblich eine weisungsabhängige politische Kampfmaschine. Im Parlament werden angeblich regelmäßig Ihre Rechte verletzt. Der Verfassungsschutz ist in Ihren Augen ein politisches Kampfinstrument gegen Sie. Und die Meinungsfreiheit – so kann man es ja auch immer wieder hören – ist angeblich in Deutschland auch auf dem Rückzug. – Das ist alles Quatsch.
Da geht es um Institutionen, da geht es um Rechte, die unsere Republik groß gemacht haben, aber sie gefallen Ihnen halt nicht.
Insofern wollen Sie diesen Staat nicht umbauen; Sie wollen ihn aus meiner Perspektive schlichtweg zerstören.
Das kann man daran sehen, dass Ihr unheimlicher Vorsitzender Björn Höcke solche Dinge sagt wie: Dieses Land sei nicht verteidigungswürdig; in Westdeutschland lebten deutschsprechende Amerikaner.
Meine Damen und Herren, das ist alles verrückt. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen können. Ich denke, das ist auch gut so.
Vielen Dank.