Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zeiten verstärkter hybrider Bedrohungen müssen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere Einflussnahmen aus dem Ausland, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden können, aufmerksam im Blick halten. Das Ausländervereinsregister hat dabei eine ausgesprochen wichtige Funktion. Es schafft Transparenz über Ausländervereine und ausländische Vereine, ihre organisatorischen Strukturen und ihre Finanzierung.
Wir debattieren heute deshalb einen Entwurf zur Änderung dieses Vereinsgesetzes, der das bestehende Ausländervereinsregister fortentwickelt und insbesondere auf solide datenschutzrechtliche Grundlagen stellt. Außerdem werden mit dieser Änderung Vorkehrungen dafür getroffen, dass über die bestehenden Anmelde- und Auskunftspflichten von Ausländervereinen zukünftig besser informiert wird, diese Pflichten dann aber auch erforderlichenfalls eingefordert werden.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bei auslandsbezogenem Extremismus und Spionage spielt die Finanzierung aus dem Ausland eine zentrale Rolle. Uns geht es um Aufdecken, Aufklären, Abstellen. Einflussnahme ausländischer Regierungen über hier gemeldete Vereine nehmen wir dabei deutlich stärker in den Blick als bisher.
Für Ausländervereine und ausländische Vereine besteht ein erhöhtes Risiko, dass sie von Konfliktlagen in Herkunftsländern und politischen Auseinandersetzungen dort beeinflusst werden und diese auch – wir erleben das übrigens jetzt auch ständig – nach Deutschland tragen. In Zeiten, in denen sich die sicherheitspolitischen Bedrohungen vielfältig und dynamisch weiterentwickeln, ist es deshalb von herausragender Bedeutung, dass wir auch solche Entwicklungen engmaschig im Blick haben und gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Die jetzt vorliegenden geplanten Veränderungen des Ausländervereinsregisters tragen dazu bei – wenn sie so beschlossen werden –, Netzwerke besser zu analysieren und Verantwortliche zu identifizieren. Es ist damit übrigens auch ein wichtiges Instrument für Vereinsverbotsverfahren, so diese anstehen sollten.
Wir gehen mit diesem Gesetz zudem gegen die illegitime Einflussnahme ausländischer Regierungen hier in Deutschland vor. Künftig müssen Ausländervereine und ausländische Vereine offenlegen, wenn sie mehr als 10 000 Euro jährlich von Drittstaaten erhalten. So sollen Sicherheitsbehörden staatliche Finanzströme aus dem Ausland besser nachvollziehen können. Und diese Nachvollziehbarkeit sorgt dann später in gegebenenfalls anstehenden Ermittlungsverfahren auch für deutlich mehr Transparenz und Durchschlagskraft.
Zum Ende möchte ich aber auch ausdrücklich sagen: Hier geht es nicht um ein pauschales Misstrauen gegen solche Vereine; das hegen wir ausdrücklich nicht. Es geht darum, entsprechende Vereinigungen frühzeitig im Blick zu haben, Finanzströme zu identifizieren, gegebenenfalls auch Vorsichtsmaßnahmen schneller treffen zu können, als wir das bisher tun konnten, um unser friedliches Zusammenleben mit denen, die hier gerne leben wollen und auch Wert darauf legen, sich an unsere Grundordnung zu halten, sicherzustellen.
Hier gehen wir wieder einen wichtigen Schritt, und es wäre schön, wenn wir hier im parlamentarischen Verfahren zusammenkommen könnten.
Vielen herzlichen Dank.