Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer unsere Demokratie schützen will, muss auch wissen, wer versucht, Einfluss auf sie zu nehmen. Genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf.
Ein wichtiger Aspekt bei dieser Einflussnahme ist die Finanzierung von Ausländervereinen aus Drittstaaten. Deshalb sollen künftig Ausländervereine finanzielle Zuwendungen ab 10 000 Euro jährlich aus Drittstaaten oder von mit ihnen verbundenen Organisationen offenlegen. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und schaffen mehr Transparenz über finanzielle Einflussnahmen aus dem Ausland.
– Alle oder gar keiner; sonst macht es keinen Sinn.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten zunehmender hybrider Bedrohungen und gezielter Einflussversuche ausländischer Akteure dürfen wir nicht wegschauen. Wir erleben, dass autoritäre Staaten versuchen, über Vereine und Diasporastrukturen Einfluss auf gesellschaftliche Debatten und politische Prozesse zu nehmen, und hier geht es nicht nur um Islamisten, sondern zum Beispiel auch um Russland. Deshalb brauchen unsere Sicherheitsbehörden aktuelle Informationen und eine verlässliche Rechtsgrundlage. Entscheidend hierfür ist, dass wir Ausländervereine lückenlos erfassen, auch im Hinblick auf eventuelle Vereinsverbote.
Das Ausländervereinsregister gibt es seit Jahrzehnten; es ist kein neues Instrument, sondern ein bewährtes Mittel der präventiven Gefahrenabwehr. Es unterstützt die Sicherheitsbehörden dabei, extremistische Bestrebungen, Terrorismus, Organisierte Kriminalität und Einflussnahmen aus dem Ausland frühzeitig zu erkennen.
Seit 2023 besteht allerdings ein Problem: Aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken werden neue Meldungen der Länder nicht mehr in das Register aufgenommen. Damit fehlt den Sicherheitsbehörden ein aktueller Überblick. Genau diese Lücke schließen wir jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir schaffen eine rechtssichere und datenschutzkonforme Grundlage für die Verarbeitung der Daten und überführen die bisherigen Regelungen aus der Durchführungsverordnung in das Vereinsgesetz. Damit sorgen wir dafür, dass das Register wieder vollständig und aktuell geführt werden kann.
Und, Herr Kollege von Zons, es geht hier nicht um ein Formular, sondern die Vereinsbehörden der Länder werden verpflichtet, Meldepflichten konsequent durchzusetzen und Verstöße gegen diese Pflichten auch wirksam zu sanktionieren.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf schafft eine tragfähige und datenschutzkonforme Rechtsgrundlage für ein Register, das sich seit Jahrzehnten als wichtiges Instrument der Sicherheitsbehörden bewährt hat. Wir schließen mit diesem Gesetz bestehende Vollzugslücken, sorgen für mehr Transparenz bei ausländischen Finanzierungen, stärken damit den Rechtsstaat und erhöhen die Sicherheit in unserem Land.
Dass die AfD hier gegen diese Änderung argumentiert, spricht für sich.
Vielen Dank.