Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nach über 30 Jahren modernisieren wir endlich das Bundespolizeigesetz. Wir bringen die Bundespolizei gesetzlich auf die Höhe der Zeit mit neuen und erweiterten Befugnissen. Das schafft mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Lokalisierung von Mobilfunkkarten, Quellen-TKÜ, automatisierte Kennzeichenerfassung, moderne Einsatzmittel wie Drohnen – dies alles wird ermöglicht. Wir schaffen darüber hinaus die Möglichkeit für anlasslose Kontrollen in Waffenverbotszonen für die Bundespolizei – auch eine Lehre nach Solingen. Und wir geben der Bundespolizei die Zuständigkeit, für ausreisepflichtige Personen, die sie in ihrem Bereich antreffen, Abschiebehaft beantragen zu können und die Abschiebung auch vollziehen zu können.
Dies ist alles wichtig. Aber was auch wichtig ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, was nicht im Gesetz steht. Es gibt keine Kennzeichnungspflicht mehr, kein Quittungsblock mehr, kein Misstrauen gegen die Beamtinnen und Beamten.
Wir vertrauen unseren Bundespolizistinnen und -polizisten, und wir bedanken uns an dieser Stelle für die schwierige und teilweise auch gefährliche Arbeit, die sie für uns alle leisten. Herzlichen Dank dafür!
Wir haben wichtige Ergänzungen im parlamentarischen Verfahren, zusätzlich zum Kabinettsentwurf, vornehmen können. Damit haben wir die Tür weit aufgestoßen zur Nutzung von automatisierter und KI-gestützter Videotechnik. Wir wollen damit der weiter zunehmenden Gewalt an unseren Bahnhöfen entgegentreten. Die Bahnhöfe dürfen keine Angsträume sein oder bleiben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deshalb ermöglichen wir die automatisierte Erkennung von Gefahren anhand von Bewegungsmustern. Wenn jemand die Hand zur Faust erhebt und zum Schlag ausholt, wenn jemand eine Messerattacke begeht oder wenn jemand ins Gleisbett stürzt: All das führt dazu, dass Alarm geschlagen wird von der Technologie. Dann können die Personen im Bahnhof nachverfolgt werden, und die Polizistinnen und Polizisten können zugreifen. Das wirkt präventiv, aber auch repressiv; auf jeden Fall erhöht es unsere Sicherheit.
Und: Wir ermöglichen erstmals auf Bundesebene die biometrische Gesichtsdetektion in Echtzeit. Die Bundespolizei kann gezielt nach Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, suchen, eine Gefahr abwehren – etwa bei Gefahr für Leib und Leben, bei Terrorlagen und Terrordrohungen – oder auch nach vermissten Personen suchen – zum Beispiel nach Opfern von Entführungen, von Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung oder schlicht nach Personen, die verwirrt sind, die vielleicht für sich selbst eine Gefahr darstellen. Auch denen kann geholfen werden. Also auch da mehr Sicherheit für die Menschen in unserem Land, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das, was wir heute beschließen, gilt zunächst einmal im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei: auf Bahnhöfen und in Flughäfen. Das wird aber – davon bin ich fest überzeugt – maßstabsbildend für die Länder hier in der Bundesrepublik Deutschland werden. Deshalb kann der Sicherheitsgewinn durch dieses Gesetz heute gar nicht hoch genug geschätzt werden.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich bei der SPD-Fraktion zu bedanken, insbesondere bei den Kollegen Sebastian Fiedler und Ingo Vogel, aber auch bei anderen Kollegen, die bei der konstruktiven und verlässlichen Zusammenarbeit mitgewirkt haben. Wir waren immer an der Sache orientiert, und das könnte für die gesamte Koalition maßstabsbildend werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich bedanke mich beim Ministerium für die fachliche Begleitung und beim Innenminister Herrn Dobrindt –