Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kollegen! Ich glaube, Frau Lang, Sie haben eindeutig das Thema verfehlt oder die falsche Rede gegriffen.
Ich muss ehrlich sagen: Ich habe von Krankschreibung einfach nichts gehört.
Sie haben sich im Wochentag vertan; denn das klang eher nach Generaldebatte.
Jetzt kommen wir mal wieder zur Gesundheitsökonomie zurück. Wer diese Debatte verfolgt, könnte wirklich meinen, Deutschland stünde kurz davor, jeden Kranken unter Generalverdacht zu stellen, und jeder Bürger müsste jetzt krank zur Arbeit erscheinen.
Das ist einfach schlicht und ergreifend falsch.
Denn es geht nicht darum, Krankmeldungen zu misstrauen, sondern es geht darum, bei Krankschreibungen wieder zu einem verlässlichen Normalzustand zurückzukehren.
So war die telefonische Krankschreibung – ich erinnere Sie daran – eine Sonderregelung aus der Pandemiezeit. Sie hatte in einer Ausnahmesituation durchaus ihren eindeutigen und klaren Zweck. Aber obwohl es so mancher der hier Anwesenden ausblendet: Eine Ausnahmeregel ist eben kein Dauerzustand. Wer krank ist, muss geschützt werden – das ist klar –, und wer arbeitsunfähig ist, braucht eine ärztliche Feststellung.
Wer da den Untergang des Abendlandes herbeistilisiert, sollte vielleicht noch einmal seine eigenen Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit überprüfen.
Ich nehme Sie jetzt mal gesundheitsökonomisch ein bisschen mit. Deutschland ist im europäischen Vergleich keineswegs besonders streng – ganz im Gegenteil! In Italien können während einer Krankschreibung medizinische Kontrollbesuche zu Hause angeordnet werden.
Beschäftigte müssen zu bestimmten Zeiten erreichbar sein. Wer ohne nachvollziehbaren Grund nicht angetroffen wird, riskiert Leistungskürzungen oder arbeitsrechtliche Folgen.
In Schweden gibt es einen Karenzabzug. Am ersten Krankheitstag wird also nicht einfach regulär weitergezahlt. Danach greifen abgestufte Regelungen zu Lohnfortzahlung und Krankengeld.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schweden ist uns bei den Strukturen weit voraus.
In Frankreich beginnt der Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld bei gewöhnlicher Krankheit grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von drei Tagen. Das heißt nicht, dass niemand abgesichert ist. Tarifverträge oder Arbeitgeberleistungen können dies zwar sicherlich im Detail ergänzen, aber der gesetzliche Grundmechanismus enthält eine klare Karenzzeit.
Diese Beispiele zeigen: Deutschland diskutiert hier keine arbeitsrechtliche Härte, sondern nur eine Rückkehr zu nachvollziehbaren Regeln und zu einem Stück Eigenverantwortung.
Die ist nämlich abhandengekommen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist keine Formsache, sondern vielmehr eine Tatsachenbeschreibung; denn sie dokumentiert eine medizinische Tatsachenentscheidung und hat in der Folge Konsequenzen für den Arbeitgeber, für die Kollegen, für die Krankenkassen und natürlich auch für die Solidargemeinschaft. Genau deshalb muss das auch seriös festgestellt werden.
Wer krank ist, soll selbstverständlich zu Hause bleiben. Niemand soll krank zur Arbeit gehen, und niemand soll aus Angst vor Nachteilen eine Erkrankung verschleppen. Aber es ist ebenso falsch, so zu tun, als dürfte der Staat nicht mehr prüfen, ob Regeln noch passen; denn wir sehen die hohen Krankenstände, die zur Belastungsprobe für die Betriebe werden. Daraus folgt nicht mehr Bürokratie um der Bürokratie willen, sondern daraus folgt eine bessere Ordnung, in der wir klare Regeln haben und digitale Verfahren nutzen, um eine ärztliche Feststellung möglich zu machen.
Sie, liebe Opposition, machen daraus einen Kulturkampf und sprechen von einer Misstrauenskultur. Sie sprechen von unzumutbaren Angriffen auf Arbeitnehmer. Sie verschweigen aber, dass andere europäische Länder seit Jahren deutlich strengere Regelungen kennen. Und seien wir doch mal ehrlich: Einen Kollaps gab es auch vor der Coronapandemie nicht.
Meine Damen und Herren, Vertrauen im Arbeitsverhältnis ist keine Einbahnstraße.
Während Beschäftigte darauf vertrauen können, dass ihre Krankheit ernst genommen wird und sie in Deutschland nicht im Regen stehen gelassen werden, muss der Arbeitgeber darauf vertrauen können, dass eine Arbeitsunfähigkeit ordentlich festgestellt wird
und die vertraglich zugesicherte Arbeit eingeplant werden kann.
Die deutschen Beitragszahler müssen darauf vertrauen können, dass das System nicht aus dem Gleichgewicht gerät
und auch dort Fairness herrscht, wo es Potenziale für Missbrauch gibt. Und die gibt es. Genau deshalb ist diese Debatte notwendig; denn auch wir stehen innereuropäisch im wirtschaftlichen Wettbewerb,
auch wenn Sie von den Grünen es nicht begreifen.
Kranke Menschen brauchen Schutz, und Missbrauch braucht Grenzen. Ein Sozialstaat braucht nun mal Regeln, die tragen.
Vielen Dank.