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11. Sitzung

Thomas Maizière

CDU/CSUBundesminister BMI
Donnerstag, 1. Februar 201819. Wahlperiode, 11. SitzungFamiliennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten ermöglichen
12 VermerkeReaktionswert: sehr hoch666 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen habe ich von diesem Pult aus für eine Lösung bei diesem schwierigen Thema, das Humanität und Verantwortung verbindet, geworben, für eine Lösung, die befriedet und mit der man das Thema nicht erneut lange vor sich herschiebt, sondern zu einem Ergebnis kommt.

Das Ergebnis, das wir jetzt haben, ist einfach zusammenzufassen: Die Aussetzung des Familiennachzugs wird bis zum 31. Juli dieses Jahres verlängert. Ab dem 1. August dieses Jahres gibt es dann keinen Anspruch mehr auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte. Stattdessen eröffnen wir im Rahmen eines Kontingents für 1 000 Personen pro Monat die Möglichkeit der Familienzusammenführung. Die bestehenden Härtefallregelungen bleiben bestehen und werden nicht auf das Kontingent angerechnet. Das Nähere – nicht zum Ob, aber zum Wie – regeln wir in einem Folgegesetz, das wir auch bis Ende Juli fertig haben wollen. – Das ist das Ergebnis.

Die meisten Praktiker begrüßen das Ergebnis. Manche Idealisten halten die Regelung für zu streng. Ja, wir haben einen Kompromiss gemacht.

Es geht um Völkerrecht!

Es geht um Menschen!

Für uns war wichtig, dass es nicht wieder zu einem Anspruch auf Familiennachzug kommt; für die SPD war wichtig, dass es überhaupt wieder Familiennachzug gibt. Ja, das ist ein Kompromiss. Gestern habe ich in einem Lexikon – in diesem Fall Wikipedia – nachgeguckt: Was ist eigentlich das Wesen eines Kompromisses?

Das klingt so, als wäre es für uns geschrieben. Ich zitiere:

Ein Kompromiss ist die Lösung eines Konfliktes durch gegenseitige freiwillige Übereinkunft, unter beiderseitigem Verzicht auf Teile der jeweils gestellten Forderungen. Es wird von den Verhandlungspartnern ausgehend von den eigenen Positionen eine neue ...position gebildet und diese erzielte Einigung als gemeinsames Ergebnis dargestellt.

Hier geht es nicht um Koalitionsverhandlungen! Hier geht es um Familien, Herr de Maizière!

Der Kompromiss ist die vernünftige Art des Interessenausgleichs ... Er lebt von der Achtung der gegnerischen Positionen und gehört zum Wesen der Demokratie.

Das ist ein Kompromiss.

Beifallbei der CDU/CSU

Nun ist dieser Kompromiss unterschiedlich bewertet worden, und es ist wiederum kritisiert worden, dass er unterschiedlich bewertet worden ist – ehrlich gesagt, sicher zum Teil zu Recht. Aber auch das ist ganz normal. Ich kenne keinen Tarifkonflikt, bei dem nicht am Ende jede Seite das Ergebnis unterschiedlich bewertet.

Hier geht es nicht um Geld, hier geht es um Menschen!

Hier geht es nicht um Tarifverhandlungen!

Jeder will zeigen, dass er gut verhandelt hat; das ist okay, und das ist normal. Wir finden, dass die Union gut verhandelt hat. Die SPD findet – oder sollte auch sagen –, dass auch sie gut verhandelt hat. Das ist das Wesen eines Kompromisses.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Es geht doch nicht um Koalitionsverhandlungen!

Nur, das Entscheidende ist: Wir müssen zum Inhalt des Kompromisses stehen.

Was ist denn das für eine Rede?

Sie haben noch keine Koalition!

Aus dem Lateinischen übersetzt heißt „Kompromiss“, dass man sich gegenseitig etwas verspricht. Das heißt, der Kompromiss gilt.

Ich denke, Sie haben noch gar keine Koalition!

– Wir haben noch keine Koalition, Frau Haßelmann. Aber die CDU/CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion haben einen Kompromiss geschlossen, und den vertrete und erläutere ich hier.

Als Regierung?

Nun zu ein paar Kritikpunkten. Die FDP bzw. Herr Lindner hat gesagt: Warum 1 000? Die Zahl 1 000 ist doch willkürlich. – Dazu sage ich Ihnen Folgendes:

Erstens. Das Kontingent ist dem Resettlement nachgebildet. Da setzt man immer politisch eine Zahl fest. Wenn es um ein Einwanderungsgesetz geht, lieben Sie ja Kanada. Kanada legt per Beschluss durch das Parlament eine Zahl fest.

Zweitens. Die Zahl 1 000 ersetzt die bisher aus Italien und Griechenland kommenden Relocation-Fälle.

Drittens. Wenn man von einer Bearbeitungskapazität des Auswärtigen Amtes von insgesamt 40 000 bis 50 000 Fällen ausgeht und die Zahl der subsidiär Schutzberechtigen dazu ins Verhältnis setzt, dann ist die Zahl 12 000 genau angemessen.

Die nächste Kritik von einigen war: Warum sind denn die Härtefälle nicht Teil des Kontingents? Nun, dazu will ich sagen: Wir brauchen natürlich für die 1 000 Personen pro Monat Kriterien. Die werden wir besprechen. Aber dass es immer Härtefälle gibt, die sich einer Kriterienbeschreibung im Vorhinein entziehen, ist einfach Teil der Realität.

Richtig!

Das sind doch auch Tausende, oder?

Ein bisschen Großzügigkeit oder – unter Christenmenschen sage ich es einmal so – ein bisschen Barmherzigkeit braucht man hier leider auch.

Nun zu den Zahlen. Die einen haben gesagt, die Zahlen sind zu niedrig, und die anderen haben gesagt, die Zahlen sind zu hoch. Auch dazu will ich etwas sagen. Denjenigen, die Hunderttausende befürchten, sage ich: Mit dem Kontingent gibt es eine Grenze, und die wird nicht überschritten.

Und wer legt die fest?

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