Wir können ja keine Maßnahmen gegen eine völkerrechtswidrige Militäroffensive ergreifen, wenn sie noch nicht stattgefunden hat. Wir haben der Türkei gegenüber immer sehr deutlich gemacht – und nicht nur Deutschland –, dass, wenn dies der Fall wäre, wir uns innerhalb der Europäischen Union dafür verwenden würden, dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden; so ist es auch geschehen. Vorher ist der Türkei sehr deutlich gemacht worden, dass, wenn sie eine solche Militäroperation beginnt, sie mit diesen Maßnahmen zu rechnen hat.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Nachfrage, Herr Kollege Hebner?