Die Maßnahmen sind, unmittelbar nachdem die militärischen Aktivitäten der Türkei in Nordostsyrien begonnen haben, ergriffen worden, und zwar von der Europäischen Union. Die Tatsache, dass sie so schnell ergriffen worden sind – zumindest was die Entscheidungsprozesse innerhalb der Europäischen Union angeht –, hat natürlich etwas damit zu tun, dass wir darauf vorbereitet gewesen sind; das ist der türkischen Regierung auch immer gesagt worden.
Es ist aber so wie in allen anderen Fällen auch: Internationale Maßnahmen und Sanktionen können erst ergriffen werden, wenn entsprechende Verstöße gegen das Völkerrecht vorliegen. Dass man demjenigen, dem man unterstellt, das Völkerrecht zu brechen, mit entsprechenden Maßnahmen begegnet, ist der Türkei vorher sehr deutlich gemacht worden. Dass die Maßnahmen dann ergriffen worden sind, zeigt ja auch, dass es sich um keine leere Drohung gehandelt hat.