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133. Sitzung
Mittwoch, 11. Dezember 201919. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die UN-Kinderrechtskonvention formuliert, die ja für uns bindend ist, findet in Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.

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