Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die UN-Kinderrechtskonvention formuliert, die ja für uns bindend ist, findet in Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.
Also, der Kindeswohlvorrang, wie ihn die UN-Kinderrechtskonvention formuliert, die ja für uns bindend ist, findet in Ihrer Formulierung keinen Widerspruch.
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