Vielen Dank für Ihre Frage. – Sehr geehrter Herr Kollege, wenn ich richtig informiert bin, ist es im Unionsrecht insgesamt so, dass es sehr unterschiedliche Abstimmungsmodi gibt. Es gibt Bereiche, in denen vergemeinschaftetes Recht eben nicht zum Prinzip der Einstimmigkeit führt. In anderen Bereichen gibt es das Einstimmigkeitsprinzip. Es gibt in jedem Fall die vereinbarte Säule der europäischen Rechte, die dazu führt, dass wir in Europa auch zu Lösungen gemeinschaftlicher Natur kommen können. Das führte beispielsweise dazu, dass wir uns darauf verständigt hatten, zum letzten Jahr die Europäische Arbeitsbehörde einzurichten, um dafür zu sorgen, dass in Zeiten der Arbeitnehmerfreizügigkeit sich auch alle an Recht und Gesetz halten. Ich glaube, das ist im gemeinschaftlichen Interesse.
Gegenstand in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird nicht die von Ihnen angesprochene, im Grunde nach stattfindende Veränderung von Abstimmungsprinzipien der Europäischen Union sein. Alles Weitere wird sich klären. Meine persönliche Haltung spielt hier keine Rolle. Die Bundesregierung hat im deutschen EU-Ratspräsidentschaftsbereich andere Ziele.