Herr Kollege Kleinwächter, für die Bundesregierung, auch für mich ganz persönlich, kann ich sagen, dass wir im Bereich der Lieferkettengesetzgebung überhaupt gar keine rechtlichen Probleme sehen, zumal es zum Beispiel eine europäische Kompetenz in der Handelspolitik gibt.
Der Punkt ist eher andersherum. Es gibt ja die Ankündigung eines Vorschlags des zuständigen EU-Kommissars für eine europäische Lösung für ein Lieferkettengesetz, die natürlich immer die größere und bessere ist. Ist diese Ankündigung eine Ausrede dafür, in Deutschland jetzt nichts zu machen? Wir in der Bundesregierung sind der Meinung: Nein, wir wollen ein nationales Gesetz und dann möglichst auch einen europäischen Rahmen. – Das kollidiert überhaupt nicht mit EU-Recht.
Ihre zweite Frage bezog sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Rechtsrahmen zur Stärkung der Sozialpartnerschaft und zur Frage auch eines EU-Rahmens für Mindestlöhne. Meine fachliche Einschätzung ist, dass der Vorschlag der Europäischen Kommission, den man noch eingehender prüfen muss, durchaus mit EU-Recht vereinbar ist, auch Richtliniencharakter hat. Da gibt es einen einschlägigen Artikel des Europäischen Vertrages, den wir im Europaausschuss ja auch schon diskutiert haben, der durchaus auf Arbeitsbedingungen abstellt. Es ist kein Eingriff in die nationalen Kompetenzen, die im Bereich der Sozialpolitik durchaus eher bei den Mitgliedstaaten liegen.