Vielen Dank, Herr Präsident. – Die guten Wünsche fürs neue Jahr und neue Jahrzehnt auch von mir zurück!
Herr Minister, eine Frage zum Thema Arbeitszeitgesetz; das diskutieren wir ja vor dem Hintergrund des digitalen Wandels der Arbeitswelt, und es wird auch in der Regierungskoalition und der Regierung diskutiert. Eine der Fragen, die diskutiert werden, ist die Frage, ob die zwingende Ununterbrochenheit der elfstündigen Ruhezeit noch in die heutige Zeit passt. Vor diesem Hintergrund eine Nachfrage zur aktuellen Praxis, die uns aus Bundesministerien, inklusive des Arbeitsministeriums, berichtet wurde: Ist es korrekt, dass es möglich ist, wenn man als Beschäftigter des Arbeitsministeriums am Abend tätig war, am nächsten Morgen schon vor Ablauf der elfstündigen Ruhezeit die IT wieder zu nutzen, aber die Arbeitszeiterfassung erst nach Ablauf der elfstündigen Ruhezeit einsetzt? Gibt es also Beschäftigte in Ihrem Ministerium und in anderen Ministerien, die dann schon wieder tätig sind, was von der Arbeitszeiterfassung aber nicht erfasst wird?