Herr Kollege Annen, wir beide waren auf der Münchner Sicherheitskonferenz. Sie haben eben gewissermaßen die Aussage des Ministerpräsidenten Yildirim wiederholt, der sich auf das Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen berufen hat. Ich glaube, wir sind beide der Auffassung, dass diese Argumentation nicht zieht, weil sie nicht wirklich schlüssig ist.
Als es die Attentate in Paris gegeben hat, wurde vonseiten Frankreichs mit Artikel 51 argumentiert. Deshalb meine Frage: Sehen Sie den Einsatz Frankreichs in Syrien und im Irak unter Berufung auf Artikel 51 auch als völkerrechtswidrig an?
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Beifall bei Abgeordneten der AfD