Die AfD steht mittlerweile als einzige echte Oppositionspartei einer nationalen Einheitsfront der Altparteien gegenüber. Wenn die Bundeskanzlerin dann davon spricht, die AfD würde die Demokratie in unserem Land zerstören, muss die Frage erlaubt sein, ob sie unter Wahnvorstellungen leidet bzw. noch zurechnungsfähig ist.
Sie fragen sich jetzt, was das mit Wohnungsbaupolitik, dem Gesetzentwurf und den Anträgen zu tun hat.
Ganz einfach: In kaum einem anderen Bereich zeigen sich das völlige Politikversagen und der Realitätsverlust unter Angela Merkel
so deutlich wie im Bereich des Wohnungsbaus.
Auch hier beschreitet man den Weg in die sozialistische Planwirtschaft und sucht sein Heil in der Verlängerung der Mietpreis- oder – besser gesagt – Wohnraumbremse. Anstatt das Angebot an Wohnungen ausreichend zu erhöhen und die Infrastruktur an den Rändern der Großstädte zu verbessern,
anstatt die Grenzen zu schützen und diejenigen nach Hause zu schicken, die kein Bleiberecht haben, lautet die Antwort der Großen Koalition: mehr Regulierung.
Wesentliche Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft werden über Bord geworfen. Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, den Forderungen von links-rot-grüner Seite so weit wie möglich nachzukommen.
Ist das die große Transformation, von der Angela Merkel in Davos sprach? Sicher ist: So sieht die Politik einer Regierung aus, die unter Angela Merkel aufgehört hat, den Menschen in unserem Land zu dienen. Eine Regierung, die alle bürgerlichen Kernpositionen aufgegeben hat. Eine Regierung, die vorrangig nur noch am eigenen Machterhalt interessiert ist.
Wir sehen jetzt, dass die Dinge in Bewegung kommen. Wir hoffen, dass es den verbliebenen bürgerlichen Kräften in der Union gelingt,
diesen Spuk zu beenden und den Albdruck von unserem Land zu nehmen, ehe es zu spät ist.
Vielen Dank.
– Wenn Sie liebenswürdigerweise dem Präsidenten Ihre volle Aufmerksamkeit schenken würden.
So. Wir haben jetzt eine Vereinbarung, die Tagesordnung zu ergänzen. Der Abgeordnete Jürgen Braun hat fristgerecht Einspruch gegen den ihm in der gestrigen Sitzung erteilten Ordnungsruf eingelegt. Der Einspruch wird als Unterrichtung durch den Präsidenten verteilt. Gemäß § 39 der Geschäftsordnung ist der Einspruch auf die Tagesordnung dieser Sitzung zu setzen. Der Bundestag hat über den Einspruch ohne Aussprache zu entscheiden. Die Fraktionen haben vereinbart, über den Einspruch als Zusatzpunkt 10 nach diesem Tagesordnungspunkt zu entscheiden.
Damit erteile ich das Wort als nächstem Redner dem Kollegen Thorsten Frei, CDU/CSU.