Erst mal herzlichen Dank für Ihre Frage, Herr Ebner. – Ich will das noch ein bisschen ergänzen. Sie haben mir unterstellt – so konnte ich es von Ihnen in einer Pressemitteilung lesen, auch auf Twitter –, dass wir uns proaktiv dafür einsetzen, dass giftige Stoffe in die EU importiert werden. Das will ich sehr entschieden zurückweisen.
Ich will auf die Fakten zurückkommen. Die Behauptung, dass der Schutz vor giftigen Lebensmittelimporten verwässert werden soll, ist nicht zutreffend. Ich will etwas ausholen, weil das, glaube ich, für die Gesamteinordnung wichtig ist: Importtoleranzen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebens- und Futtermitteln aus Drittstaaten können nur dann festgelegt werden, wenn diese gesundheitlich unbedenklich sind. Der Meinung bin ich nach wie vor. Diese Vorgehensweise ist unabhängig davon, ob der Wirkstoff eine sogenannte gesundheitsbezogene Gefahreneinstufung – Sie kennen das: Cut-off-Eigenschaft heißt das – hat oder nicht. Für die auf EU-Ebene nicht genehmigten Cut-off-Wirkstoffe, für die bislang Rückstandshöchstgehalte überprüft worden sind, können wegen gesundheitlicher Risiken keine Importtoleranzen festgesetzt werden. Auch das wissen Sie. Das heißt, es sind auch keine Importe von Lebens- und Futtermitteln mit Rückständen der betroffenen Wirkstoffe in die EU möglich. In den meisten Fällen können bei Wirkstoffen mit gesundheitsbezogenen Gefahreneinstufungen keine toxikologischen Schwellenwerte abgeleitet werden und daher aus gesundheitlichen Gründen auch keine Importtoleranzen gewährt werden. – Jetzt sehe ich, dass es wieder rot blinkt. Insofern mache ich hier einen Stopp. Aber ich freue mich auf die Nachfrage.