Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kanzlerin, am 5. Mai urteilte das Bundesverfassungsgericht, der oberste Wächter unseres Grundgesetzes, dass gewisse Beschlüsse der EZB zum Kauf von Staatsanleihen kompetenzwidrig seien. Damit wies es auch gewisse Urteile des EuGH als nicht nachvollziehbar und willkürlich zurück.
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen reagierte prompt, sagte, dass sie Schritte gegen Deutschland prüft, bis hin zum Vertragsverletzungsverfahren. Ihren Äußerungen zufolge ist ja der Kern der europäischen Souveränität berührt, was auch immer das sei. Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte seien bindend, und das EU-Recht habe für sie auch Vorrang vor nationalem Recht, offenbar auch vor dem Grundgesetz mit seiner Ewigkeitsgarantie.
Meine Frage an Sie ist nun: Wie werden Sie als Bundeskanzlerin unser Bundesverfassungsgericht gegenüber offenbar übergriffigen EU-Institutionen vertreten? Was sagen Sie zu den Kritikern dieser Entscheidung, die dem Bundesverfassungsgericht eine Spaltung Europas vorwerfen? Spaltet das Bundesverfassungsgericht Europa? Spaltet unser Grundgesetz Europa?