Frau Bundeskanzlerin, vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 258 AEUV gegen Deutschland eingeleitet. Dieses Vorgehen knüpft an die Erklärung der Kommissionspräsidentin von der Leyen vom 10. Mai an, in welcher sie ausgeführt hatte, das letzte Wort über EU-Recht werde in Luxemburg gesprochen, nirgendwo sonst.
Grund des Angriffs der Kommission ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020, in welchem das Gericht festgestellt hatte, dass die billionenschweren Anleihekäufe der EZB als Eingriff in den unantastbaren Kerngehalt der deutschen Verfassungsidentität gewertet werden müssten; das Verhalten der EZB sei nicht durch die EU-Verträge gedeckt. Diese sogenannte Ultra-vires-Lehre hat das Bundesverfassungsgericht seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts in einer ganzen Reihe von Entscheidungen entwickelt. Verfassungsgerichte anderer EU-Staaten teilen diese Sichtweise.
Am 9. Juni, also vor wenigen Tagen, wurde die Bundesregierung zur Stellungnahme bis zum 9. August aufgefordert.
Da weder die Bundesregierung noch ein anderes Staatsorgan Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und deren Schutz des Grundgesetzes aushebeln können,
frage ich Sie, wie die Bundesregierung den Angriff der EU auf den Kernbestand der deutschen Staatlichkeit sieht.
Herzlichen Dank trotz des Lärmes und des unqualifizierten Dazwischenredens.
Dafür ist die Redezeit ja nicht da und die rote Ampel auch nicht.
Jetzt hat die Bundeskanzlerin das Wort.