Herr Minister, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen auf das Konjunkturpaket hingewiesen. Einige Maßnahmen, zumindest was die Mehrwertsteuersenkung angeht, haben die Koalitionsfraktionen zeitlich befristet. Der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro wird einmalig ausgezahlt. Das wurde gestern per Paralleleinbringung beschlossen.
In unserem Beschluss ist keine Kompensation der Länderausgaben enthalten, sondern die Länder tragen einen Teil der Lasten im Zuge der Steuerverteilung. Da wir am Freitag das Gesetz beraten und in anderthalb Wochen am 29. Juni in einer Sondersitzung beschließen werden, ist meine Frage, ob die Bundesregierung plant, über den Verteilungsschlüssel, den wir per Steuergesetz, Stichwort „Einkommensteuerverteilung“, festgelegt haben, hinaus den Ländern entgegenzukommen und einen größeren Anteil – und, wenn ja, welchen Anteil – zu finanzieren. Dieser Punkt scheint mir noch offen zu sein.