Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Drei Minuten Buschmann, drei Minuten Straetmanns, drei Minuten Haßelmann – drei, drei, drei, bei Issos Keilerei.
Mehr war da auch nicht. Sie haben nichts über das deutsche Wahlrecht, über seine Komplexität erfahren. Sie haben nur eines hören können, nämlich an der Erregungskurve,
dass das, was die Koalition vorlegt, ganz richtig sein muss.
Es ist vor allem deshalb richtig, weil es zwei Dinge tut: Es bewahrt die Wahlrechtsgrundsätze, beginnend bei der Tatsache, dass es direkte Elemente und Verhältnis-, also Listenelemente, gibt, das, was uns vorher mal die Opposition präsentiert hat, übrigens ohne ein Wort darüber bei anderen Fraktionen in diesem Hause zu verlieren. Wir hingegen haben es wenigstens versucht – jetzt auch über Jahre –, hier noch mal einen Konsens herzustellen.
Das Bewahren der Grundsätze ist das Entscheidende. Jeder muss wissen: Wenn er eine nennenswerte Anzahl an Wahlkreisen, zum Beispiel 50, ohne jede Aussicht darauf, dass dies den Bundestag verkleinern würde, einfach herausnimmt, dann bedeutet das, er vergeht sich an diesen Grundsätzen zulasten der Direktmandate, zum Heilen eines Problems, das auf der Verhältniswahlrechtsseite entsteht. Genau das tun wir nicht mit einer maßvollen Reduzierung. Und wie wir das am Anfang der Reformkommission auch gesagt haben, soll dieses wesentliche Element tatsächlich erst für die nächste Wahl gelten.
Wichtig ist aber, um den ungebremsten Aufwuchs dieses Parlaments zu verhindern, dass dieser wichtige erste Verteilungsschritt, der die regionale Verteilung der Mandate auf das Land, das Repräsentieren einzelner Regionen gewährleisten soll, erhalten bleibt,
so wie es das Bundesverfassungsgericht von uns verlangt, nicht so, wie die Opposition es macht, ihn einfach zu streichen und damit einen Optionsschein auf die Zukunft auszustellen und zu glauben, es werde sich schon richten. Ja, natürlich wird es sich schon richten, aber eben nur in der eigenen Bilanz. Es ist nämlich ein Entwurf der Opposition gewesen, der im Gegensatz zu dem Koalitionsvorschlag, den ich gerne noch mal zusammenfassen darf, ausschließlich Ihre Interessen berücksichtigt.
Wir dämpfen in diesem ersten Verteilungsschritt – dies wird eine wesentliche Auswirkung haben – die Überhangmandate, die das Verfassungsgericht eindeutig als nicht nur konform mit dem Wahlrecht, sondern auch als eine Auswirkung der Umsetzung des Wählerwillens ansieht.
Und an dieser Stelle mal eine Antwort: Dass die Christlich-Soziale Union in Bayern antritt, wird zu keinem Effekt aus dieser Wahlrechtsreform führen. Die Überhangmandate werden bei der Christlich-Sozialen Union keinerlei Auswirkungen haben.
Es ist ein Ziel, die Größe dieses Bundestages möglichst zu bewahren, zu vermindern,
damit wir genau diese Ziele erhalten und erreichen, die wir haben: Funktionsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit. Und am Ende des Tages bleibt es dabei: Gewinnen Sie Wahlkreise. Dann wird sich diese Reform auch in der Opposition als eine der besten erweisen, die wir in der letzten Zeit auf den Weg gebracht haben.
Vielen Dank.