Danke schön, Herr Präsident. – Frau Ministerin, zu dem Reparaturgesetz, das die Bundesregierung jetzt auf den Weg bringen will: Haben Sie mit dem Innenministerium auch über eine Meldepflicht der Social-Media-Anbieter gesprochen? In den Debatten wurde deutlich, dass einige die Meldepflicht für verfassungswidrig halten.
Wir haben uns zudem gewundert, dass es überhaupt keine Haushaltsposition zur Deckung des Aufwands gibt, der beim BKA durch das Anlegen von Registern entsteht. Es geht darum, dass bis zu 250 000 Meldungen beim BKA landen könnten, und dafür müsste man Personal vorsehen. Ist also der möglicherweise verfassungswidrige Teil auch Bestandteil – in Absprache mit den Innenministerium – des Reparaturgesetzes, wie Sie es nennen, geworden? Und wie stehen Sie selbst dazu: Könnte ein Teil verfassungswidrig sein oder nicht?