Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Bundesministerin, Sie haben auf die Frage des Kollegin Höferlin zu dem möglichen Anfall an Meldungen im Rahmen des Bekämpfungsgesetzes geäußert, dass Sie nicht wüssten, wo die Zahlen herkämen. Darüber kann ich Sie aufklären: Wir waren mit dem Rechtsausschuss und anderen Mitgliedern des Hauses im Sommer beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden und haben mit dem Präsidenten gesprochen. Danach geht das Bundeskriminalamt selbst aufgrund der gegenwärtig vorgefundenen und zugänglichen Daten von 200 000 Meldefällen im Jahr aus. Dabei ist man sich bewusst: Es handelt sich nicht um Bagatelltaten, sondern um schwere Straftaten. Das bedeutet bei 1 000 Fällen pro Arbeitskraft und Jahr einen Personalbedarf von 200 Stellen. Die sind bisher weder institutionell noch räumlich noch sachlich noch personell beim Bundeskriminalamt vorhanden. Der Präsident wusste auch nicht, in welchem Zeitraum solche Stellen überhaupt besetzt werden können. Wie verhält sich das Bundesjustizministerium zu diesem Sachverhalt?