Ich habe bewusst auch die Worte „Einschränkung solcher Umwandlungsmöglichkeiten“ benutzt. Deswegen: Es ist kein Verbot. Es gibt Ausnahmen; da haben Sie recht. Allerdings sind die Ausnahmen eng begrenzt. Da eine solche Umwandlung vor Ort genehmigt werden muss, ergibt sich daraus die Möglichkeit, dass man sehr wohl genau hinschauen kann, welche Möglichkeiten hier ge- und welche vielleicht auch missbraucht werden. Deswegen wird darauf vor Ort genau zu achten sein.
Sie können eben nicht sagen: Ich wandle jetzt hier, weil ich das für meine Alterssicherung brauche – das ist ja eines der Beispiele, das oftmals angeführt wird –, einen Wohnblock mit 16 Mietwohnungen um. Das wird dann nicht möglich sein. Aber wenn Sie tatsächlich eine Wohnung umwandeln und das eben auch genehmigt wird, dann wird das möglich sein.
Deswegen: Ich glaube, wir haben die Ausnahmen im Hinblick auf die Pflicht, Genehmigungsmöglichkeiten zu gewähren, so eng begrenzt, dass wir das, was Sie befürchten – dass es solche Umgehungstatbestände gibt –, nach menschlichem Ermessen, so gut es geht, eingeschränkt haben.