Es gibt da keine gesetzlichen Vorgaben. Es gibt eine Vereinbarung zwischen dem BMJV und den Präsidenten dahin gehend, dass in der Regel bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Dazu gehört auch – das sprechen Sie ja an –, dass die sogenannten Standzeiten am jeweiligen Gericht eine Rolle spielen.
Ich habe mir jetzt erlaubt, gegenüber den Präsidenten infrage zu stellen – denn es heißt ja auch „in der Regel“, und wir wissen ja als Juristinnen, was das heißt –, ob das wirklich in jedem einzelnen Fall auch die richtige und die notwendige Voraussetzung ist oder ob es bei der Besetzung einer Vizepräsidentschaft beim Bundesfinanzhof – denn das ist ja eine Stellung, in der Sie auch viel mit Organisation, mit Personalverantwortung zu tun haben – nicht eher auch auf andere Erfahrungen ankommen kann. Ich bin im Austausch über diese Möglichkeiten, auch solche Qualifikationen zu nutzen und nicht alleine die Zeit zu sehen, die jemand an einem Gericht schon mal gewesen ist.