Anscheinend gibt es da ein Missverständnis; denn die Standzeit ist nach der Antwort, die ich aus Ihrem Ministerium bekommen habe, Voraussetzung dafür, Vorsitzender Richter oder Vorsitzende Richterin zu werden. Ich habe aber gefragt: Was sind die Voraussetzungen, um zum Vizepräsidenten oder zur Vizepräsidentin befördert zu werden?
Ich frage noch mal ganz konkret nach: Haben alle Vorsitzenden Richter an einem Gericht die Möglichkeit, sich auf eine solche Beförderungsstelle zum Vizepräsidenten oder zur Vizepräsidentin zu bewerben?