Vielen Dank, liebe Karin Maag, dass Sie meine Zwischenbemerkung zulassen.
Ich will jetzt mal auf diese Legendenbildung rund um das Äquivalenzprinzip eingehen. Das Äquivalenzprinzip kann doch nur für ein Versicherungssystem gelten, in dem die Leistung in Bezug zum Beitrag steht. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steht aber in überhaupt keinem Verhältnis zum Leistungsversprechen. Das Leistungsversprechen wird nämlich allein durch den Bedarf bzw. die Bedürfnisse der versicherten Person geregelt, wenn sie denn krank und damit zur Patientin oder zum Patienten wird.
Es ist vom Grunde her im Prinzip unbegrenzt: Also auch wenn eine familienversicherte Person, beispielsweise ein Kind, das noch nie einen einzigen Cent Beitrag gezahlt hat, schwer an einer seltenen Krankheit, an einer besonderen Krebsform erkrankt, hat dieses Kind, diese familienversicherte Person, einen quasi unbegrenzten Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung, auf Rehaleistungen, auf Leistungen, die die Gesundheit wiederherstellen, das Befinden bessern usw. usf.
Deswegen finde ich, diese Argumentation über das Äquivalenzprinzip kann man gern in der Rentendebatte führen. An dieser Stelle aber, in der Diskussion über gesetzliche Krankenversicherung versus Privatversicherung, hat das überhaupt nichts zu suchen.