Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor vier Minuten war ich noch glücklich; dann kam die Rede von Herrn Wirth.
Es erstaunt mich doch immer wieder, wie es Ihnen auch bei diesem Thema gelingt, auf die Themen „Gender“, „drittes Geschlecht“ und „Migrationspolitik“ zu kommen. Die einzige Erklärung, die sich für mich logischerweise ergibt, ist der klinische Zustand der manischen Besessenheit von diesen Themen. Anders kann ich das wirklich nicht nachvollziehen.
Denn es ist absolut vernünftig und richtig, dass die gesetzgebende Instanz der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten menschenrechtlich schonend und vernünftig nachkommt. Das, finde ich, ist notwendig und nicht zu verhetzen. Ebenso ist es wahrlich kein gebotener Moment, um hier Stimmung gegen Migrantinnen und Migranten zu machen.
Ich will mich aber nicht zu lange über Sie ärgern, sondern ich will mich eigentlich freuen – das tue ich auch – über diese Gesetzgebung. Deshalb trage ich heute ein Blumenhemd.
Denn es war eine sehr intensive, erfreuliche, leidenschaftliche Gesetzgebung, in der wir, wie vorhin auch bemerkt wurde, sehr viele Details, größere und kleinere, umfangreich im gesetzgeberischen Verfahren geändert haben.
Das war wirklich eine gute Stunde des Parlaments in allen Berichterstattergesprächen und Diskussionen.
Und ich trage noch aus einem anderen Grund dieses Blumenhemd; denn als Koalition kann man hier wirklich sagen: Versprochen, gehalten! Man schaue bitte in das Protokoll der ersten Lesung; da stand: Wir gucken uns genau die Kritikpunkte aus der Wirtschaft und der Zivilbevölkerung an. Wir prüfen sie und versuchen, salomonische, sinnvolle Wege zu finden. – Genau das haben wir getan; denn das Struck’sche Gesetz hat zugeschlagen. Wir haben entsprechend Klärung und Veränderung vorgenommen. Das finde ich gut, und das ist richtig.
Hier geht es nämlich – das erschließt sich vielleicht nicht jedem bei diesem etwas sperrigen Titel – konkret um die Lebenswirklichkeit von Menschen.
Es sind schon Kommunalwahlen aufgrund von Diskussionen über die Situation in Einwohnermeldeämtern entschieden worden. Das ist etwas, was Menschen real beschäftigt. Und es beschäftigt Menschen real auch, wie sicher ihre Dokumente sind. Genau das ist der Ansatzpunkt: die Unsicherheit, die durch Morphing möglich geworden ist. Die noch zusätzliche Unsicherheit eines möglichen realen Morphings von Herrn Laschet und anderen können wir hiermit nicht ausräumen; das überlasse ich der CDU. Sie sind da sicher auf dem besten Wege, das im nächsten Jahr zu klären.
Hier mussten wir Wege finden, wie wir gleichzeitig Sicherheit ermöglichen und die Wahlfreiheit der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten. Das war der Dreiklang, der zu leisten war. Die Frage des Morphings wird angegangen durch die Digitalisierung. Dabei ist entscheidend: Sicherheit bei der Produktion der Lichtbilder, bei der Übermittlung und auch bei der Herstellung der Dokumente. Es geht um biometrische Qualität und Sicherheit. Das alles sind Kriterien, die gewährleistet werden mussten.
Schon früh in der Gesetzgebung, noch im Entstehen des Gesetzentwurfes, haben wir erkannt, dass es notwendig ist, auch die Interessen der Fotografinnen und Fotografen, deren Existenz zum Teil von solchen Aufnahmen abhängt, zu berücksichtigen. Genau aus dem Grunde gibt es eben die Möglichkeit, dass sich Bürgerinnen und Bürger entscheiden können, die Bilder nicht in der Behörde machen zu lassen, sondern bei privaten Anbietern – wie es im Gesetz heißt –, also bei Fotografinnen und Fotografen. Diese wiederum übermitteln das digital erzeugte Bild an die Behörde. Das Ganze geschieht mit zertifizierten Geräten, um Sicherheit zu gewährleisten, und über die Form einer Registrierung.
Auch das war uns noch mal in dem parlamentarischen Verfahren wichtig: Wie ist es für Fotografen praktisch handhabbar, erst recht in der Situation von Corona, wo sie auf jeden Cent achten müssen? – Geräte müssen sicher sein, das Verfahren muss sicher sein. Aber wir wollten keine Zertifizierung für Fotografinnen und Fotografen, die schlicht viel zu aufwendig wäre; daher die Registrierung. Trotzdem kann alles genau nachverfolgt werden, wenn Manipulation vorliegt. Das ist das Ziel: Sicherheit, aber auch Gewährung und Wahrung von Wahlfreiheit.
Kommen wir zum zweiten Thema im Zusammenhang mit der Wahlfreiheit, das viele intensive Gespräche gefordert hat. Wenn wir entsprechende Möglichkeiten hinsichtlich Fotografinnen und Fotografen einräumen, muss das auch für die Geräte in den Behörden gelten. Deshalb gibt es auch hier wieder zwei Optionen: entweder behördliche Geräte – solche, die durch die Bundesdruckerei beschafft werden – oder aber, Variante B, Beschaffung durch die Kommunen über private Anbieter; das ist weiterhin möglich, und das ist gewährleistet. Wir sind sehr zufrieden und stolz darauf, dass uns das gelungen ist; denn es ist eine vernünftige Regelung, die auch bedeutet, dass dieser Wirtschaftszweig erhalten bleiben kann. Ich glaube, wir alle sollten daran ein Interesse haben, gerade in den jetzigen Zeiten.
Zumal in den Anhörungen – wie ich vorhin hörte, wird hier jetzt wieder mehr Wert auf Anhörungen gelegt – sehr deutlich wurde, dass es keinerlei Sicherheitsdefizite gibt bei den Formen, in denen private Anbieter diese Technik bieten. Nein, sie haben teilweise schon die Standards der technischen Richtlinien des BSI erfüllt. Das heißt, Sicherheit ist zwingend gegeben. Daher gibt es beide Möglichkeiten: behördlich durch die Behörden oder eben privat durch Anbieter von Fotoapparaten, von Selfservice-Terminals.
Ich sprach von Lebenswirklichkeiten. Bezüglich der Änderungen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens möchte ich noch auf zwei Punkte, die, glaube ich, nicht unbedeutend sind, hinweisen. Wir alle hier wollen, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz funktioniert. Das kann aber nur dann funktionieren, wenn wir es praktisch möglich machen. Mittlerweile wurde ja deutlich, dass Menschen, die eine Arbeitserlaubnis bekommen haben, teilweise arbeitslos bleiben mussten, weil die Dokumente nicht schnell genug durch die Bundesdruckerei vorlagen, weil gerade jetzt in Zeiten von Corona Ämter lange brauchen. Deshalb kann die Arbeitserlaubnis jetzt direkt in der Fiktionsbescheinigung berücksichtigt werden. Das ist konkrete Ermöglichung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und sinnvoll.
Zweite sinnvolle Maßnahme: Der Kommunikationskanal zwischen der Ausländerbehörde und der Auslandsvertretung funktioniert jetzt über das Ausländerzentralregister. Auch da Entbürokratisierung: keine E-Mails mehr, keine aufwendigen Wege per Post, sondern direkte, einfache Digitalisierung.