Herr Dr. Ullmann, zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass wir überall dort, wo wir durch staatliche Maßnahmen wirtschaftliche Einschränkungen bewirkt haben, ein entsprechendes Hilfsprogramm aufgelegt haben und auflegen, das passgenaue Lösungen bietet. Das werden wir immer dann tun, wenn es notwendig ist, wenn durch staatliche Entscheidungen in freie Entscheidungen des Einzelnen eingegriffen wird.
Jetzt können wir darüber sprechen, wie wir im Hinblick auf die einzelnen Formulierungen und unbestimmten Rechtsbegriffe vielleicht noch etwas mehr Klarheit schaffen können. Dafür sind wir offen; deswegen machen wir eine Expertenanhörung. Ich habe Ihnen vorhin gesagt: Wir haben nicht das Gefühl, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben; vielmehr wollen wir versuchen, gute Lösungen – auch für die Zukunft – zu finden. Das kann im Übrigen durchaus bedeuten – das will ich an dieser Stelle gleich sagen –, dass wir noch nicht am Ende der Gesetzgebung angekommen sind. Vielleicht müssen wir weiter nachschärfen, weil wir nicht wissen – und Sie im Übrigen auch nicht und alle anderen hier auch nicht –, wie sich diese Pandemie weiterentwickeln wird.
Es gibt keine Zeitzeugen, die eine solche Pandemie – vor hundert Jahren die Spanische Grippe oder in den 50er-Jahren die asiatische Grippe – schon einmal erlebt haben. Wir brauchen diese Flexibilität. Bei den Gerichtsentscheidungen wird Verhältnismäßigkeit nicht nur danach definiert, wie tief der Grundrechtseingriff ist, sondern natürlich auch danach, wie lange er dauert. Auch vor diesem Hintergrund kann es durchaus sein, dass wir uns die einzelnen Maßnahmen hier im Parlament weitere Male werden anschauen und gegebenenfalls nachsteuern und nachschärfen müssen. Das kann niemand von uns ausschließen.