Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt Freitagmorgen, 10.30 Uhr. Das ist die Primetime des Parlaments. Das ist normalerweise die Zeit, wo wir über die großen Dinge, die großen Herausforderungen, gerade auch in der Pandemie, diskutieren.
Die Menschen draußen, die uns jetzt zuhören, wollen hören, was wir denn für Lösungen anzubieten haben, was die drängenden Fragen sind und wie wir darauf reagieren wollen. Und was machen wir stattdessen? Wir müssen uns hier mit einem Antrag der AfD auseinandersetzen,
der formal absurd ist, der inhaltlich völlig daneben ist und der in der Sache billiger Populismus ist.
Warum ist der Antrag formal absurd? Man muss sich noch mal genauer vergegenwärtigen, was die AfD hier von uns als Deutschem Bundestag beschlossen haben möchte.
Der Bundestag soll begrüßen, dass sich genügend Mitglieder des Hohen Hauses zusammenfinden, um eine abstrakte Normenkontrolle gegen das Infektionsschutzgesetz auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, das ist doch absurd. Der Bundestag soll mit Mehrheit beschließen,
ein Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, das er selbst mit Mehrheit beschlossen hat. – Wenn diese Mehrheit, lieber Kollege Brandner, da wäre, dann könnte der Bundestag das Gesetz doch gleich aufheben.
Wieso also dieser Umweg zum Bundesverfassungsgericht? Wieso stellen Sie nicht gleich einen Antrag, dass dieses Gesetz aufgehoben wird?
Ich kann Ihnen sagen, warum Sie das nicht machen: weil Sie ganz genau wissen, dass Sie für Ihren Antrag hier keine Mehrheit bekommen. Und warum wissen Sie das? Weil Sie den gleichen Antrag – wortgleich, identisch – schon im Oktober 2020 gestellt haben. Und auch damals haben Sie keine Mehrheit gefunden. Sie wissen genau, dass das Nonsens ist, dass das Bauernfängerei ist, dass das billiger Populismus ist. Schade, dass Sie unsere Zeit hier heute Morgen damit verschwenden.